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FUNDATIO

FUNDATIO

  • Burgerfeld 9a
    85570 Markt Schwaben
    Deutschland

Über das Unternehmen

FUNDATIO ist ein Stiftungsvorhaben zur Fortentwicklung des Stiftungsrechts. Die Stiftung FUNDATIO soll zu Dynamik und Rechtssicherheit im Stiftungswesen beitragen. Dazu haben die Stifter das Vorprüfungsverfahren zu ihrer Anerkennung parallel in allen 16 Bundesländern eingeleitet. Bereits durch dieses Verfahren thematisiert FUNDATIO wesentliche Fragen des Stiftungsrechts.

Initiatoren sind die Rechtsanwälte Dr. Erich Theodor Barzen, Dr. Christoph Mecking und Dr. Stefan Fritz


Aktuelle Pressemitteilungen von FUNDATIO
Bild: Anträge auf staatliche Anerkennung der Stiftung FUNDATIO sind gestelltBild: Anträge auf staatliche Anerkennung der Stiftung FUNDATIO sind gestellt
FUNDATIO

Anträge auf staatliche Anerkennung der Stiftung FUNDATIO sind gestellt

FUNDATIO hat den Antrag auf Anerkennung in drei Bundesländern gestellt. Damit tritt die Initiative in eine rechtlich verbindliche Phase ein. In  den Vorprüfungsverfahren hatten Stiftungsbehörden nur vereinzelt klare inhaltliche Positionen bezogen.  Die Initiative FUNDATIO will dazu beitragen, Rechtseinheit und -sicherheit auch auf der Anwendungsebene zu gewährleisten. Dazu hatten die drei Stifter eine in besonderem Maße dynamisch und flexibel ausgestaltete Stiftung gestaltet und den Behörden aller 16 Länder zur Vorprüfung zugeleitet. Die Beh…
09.11.2023
Bild: Behördenreaktionen zu FUNDATIO stellen Stifterfreiheit in FrageBild: Behördenreaktionen zu FUNDATIO stellen Stifterfreiheit in Frage
FUNDATIO

Behördenreaktionen zu FUNDATIO stellen Stifterfreiheit in Frage

Am 1. Juli 2023 tritt ein bundeseinheitliches Stiftungsrecht in Kraft. Ein gemeinsames Verständnis zur Auslegung der Regelungen liegt jedoch in weiter Ferne. Kern der Kontroverse ist, ob Stiftern stets erlaubt ist, was das Gesetz nicht ausdrücklich verbietet. Im Vorprüfungsverfahren zur Errichtung der Stiftung FUNDATIO stellen Behörden diese Gestaltungsfreiheit in Frage oder verneinen sie implizit.  Die Anwendungspraxis der zuständigen Behörden bei der Anerkennung einer Stiftung war nicht zuletzt aufgrund differierender Landesstiftungsgesetz…
01.07.2023
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