(openPR) Euskirchen, [Datum] - Das Jobcenter Euskirchen steht erneut in der Kritik, da es sich weigert, die vollständigen Kosten der Unterkunft (KDU) zu zahlen und die Einrede der Verjährung geltend macht. Der aktuelle Fall betrifft die Stromkosten für die Warmwasseraufbereitung im Monat Dezember 2020.
Gemäß einer schriftlichen Vereinbarung des Jobcenters müssen die entsprechenden Belege nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes eingereicht werden. Der Bewilligungszeitraum erstreckte sich von Februar 2020 bis einschließlich Januar 2021, wodurch die Belege erst nach Januar 2021 vorgelegt werden konnten.
Trotz dieser Vereinbarung erhebt das Jobcenter nun die Einrede der Verjährung und verweigert die Zahlung der Stromkosten. Dieses Vorgehen ist besonders bedauerlich, da das Jobcenter Euskirchen in der Vergangenheit bereits mehrfach dazu verurteilt wurde, diese Kosten zu übernehmen oder sie lediglich aufgrund einer einstweiligen Anordnung beglich.
Die Verweigerung der Zahlung der Kosten der Unterkunft stellt eine erhebliche finanzielle Belastung für die betroffenen Personen dar. Sie sind auf die Unterstützung des Jobcenters angewiesen, um ihre grundlegenden Bedürfnisse zu decken und angemessene Lebensbedingungen zu gewährleisten.
Die Behörde hat eine Verantwortung gegenüber denjenigen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, und sollte daher sorgfältig prüfen, ob ihre Entscheidungen im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Vereinbarungen stehen. Es ist wichtig, dass alle Betroffenen fair behandelt werden und ihre Ansprüche gerecht geprüft werden.
Das Jobcenter Euskirchen wird aufgefordert, den Fall erneut zu überprüfen und die Kosten der Unterkunft für den Monat Dezember 2020 angemessen zu erstatten. Des Weiteren sollte die Behörde ihre internen Prozesse überprüfen, um sicherzustellen, dass ähnliche Fälle in Zukunft vermieden werden.









