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Erste Klagewelle in VIP 3 und VIP 4 Fonds

Bild: Erste Klagewelle in VIP 3 und VIP 4 Fonds
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(openPR) Die Rechtsanwälte der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „VIP“ -KTAG Rechtsanwälte- reichten 244 Klagen ein. HypoVereinsbank und Dresdner Bank zwingen Anleger durch Verweigerung eines Verzichts auf Einrede der Verjährung zur Klage.

Bis zum 27.03.2006 reichten KTAG Rechtsanwälte Klage für 244 Mandanten mit einem geschätzten Anspruchsvolumen von circa 25 Millionen Euro ein. Die bei bundesweit mehr als 30 Landgerichten eingereichten Klagen richten sich überwiegend gegen den Geschäftsführer Andreas Schmid, die Commerzbank als Vertriebsbank und die schuldübernehmenden Banken Dresdner Bank (VIP 3) und die HypoVereinsbank (VIP 4).



Zusätzlich zu den bisher bekannten Prospektmängeln stützen sich die VIP-4-Klagen auch darauf, dass bei diesem Fonds nach bisherigen Erkenntnissen von KTAG Rechtsanwälte ein Betrag von rund 71 Millionen Euro von der als Produktionsdienstleister fungierenden ReelmaschinE International GmbH, noch Ende 1994 in Rechnung gestellt wurde. Ausweislich der Handelsregistereintragung wurde diese Firma aber erst am 17.11.2004 gegründet, Mitgesellschafter ist Hollywood-Produzent Roland Emmerich. Stutzig macht die Tatsache, dass auch VIP-Geschäftsführer Andreas Schmid Gesellschafter ist. Auf derartige personelle Verflechtungen zwischen Fondsgeschäftsführung und dem Produktionsdienstleister weist der VIP-4-Prospekt nicht hin.

KTAG Rechtsanwälte rechnen in den nächsten drei Wochen mit einer weiteren Klageflut aufgrund der drohenden Verjährung. Rechtsanwalt Dietmar Kälberer dazu: "Die Dresdner Bank und die Hy-poVereinsbank haben durch ihre Mitwirkung an diesem fragwürdigen Anlagemodellen nach unserer Auffassung hohe Schäden der Anleger zu verantworten. Aufgrund des bislang verweigerten Verzichts auf Einrede der Verjährung werden die Anleger ein zweites Mal geschädigt und zur Erhebung von kostenintensiven Klagen gezwungen. Jeder potentielle Neukunde sollte bei zukünftigen Anlageentscheidungen ein derartiges Geschäftsgebaren berücksichtigen."

Dieses Verhalten wird allerdings noch von der VIP Medienfonds Geschäftsführungsfonds GmbH übertroffen. Schriftlich teilte sie den Anlegern mit, dass der Ablauf der Verjährungsfristen gehemmt sei, da die VIP Vermögensberatung München GmbH auf die Einrede der Verjährung verzichtet habe. Darüber hinaus bestünde kein Handlungsbedarf. "Aufgrund der geringen Haftungsmasse der GmbH ist dieser Verzicht faktisch bedeutungslos. Gefordert war ein Verzicht aller VIP-Verantwortlichen und VIP-Firmen. Dieser wurde wohlweislich nicht erklärt. Nach unserer Bewertung wird nur wiederum versucht, den Anlegern eine falsche Sicherheit zu suggerieren", kommentiert Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen.

Nach bisheriger BGH-Rechtsprechung beträgt die Verjährungsfrist sechs Monate ab Kenntnis. Anleger, die bereits Klage einreichten, schließen etwaige Verjährungsprobleme sicher aus. Ab jetzt ist jeder Einzelfall gesondert zu prüfen. Problematisch sind insbesondere die Mitte Oktober 2005 an die Anleger versandten Rundschreiben, in denen beispielsweise die VIP-Beratung für Banken AG auf die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft hinweist. Rechtsanwalt Kälberer zur Verjährung: "Es ist zwar fraglich, ob diese Schreiben eine hinreichende Kenntnis bei den Anlegern geschaffen haben. Da eine Entkräftung der Vorwürfe angekündigt wird, ist eine hinreichende Kenntnis wohl eher zu verneinen. Nur durch schnelles Handeln vor dem 18. April dieses Jahres können Anleger, die aus dieser juristischen Bewertung resultierenden rechtlichen Risiken sicher vermeiden. Die Anleger können jedenfalls nicht abwarten, bis sich der erste Schaden in Form von geänderten Steuerbescheiden realisieren wird."

KTAG Rechtsanwälte werden nunmehr sämtliche Personen, die als Prospekthaftende in Betracht kommen nochmals auffordern, einen entsprechenden Verzicht auf Einrede der Verjährung zu erklären. Dies betrifft auch sonstige Beteiligte, wie Wirtschaftsprüfer und Steuerberater.

Unterdessen versucht die VIP Medienfondsgruppe weiterhin den Informationsfluss an die Anleger zu erschweren. So versuchen die Anwälte von Andreas Schmid KTAG Rechtsanwälte durch Ab-mahnung zu untersagen, Informationsschreiben an die Mandanten zu versenden beziehungsweise bestimmte Informationen auf der Internetseite zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus blockieren die Anwälte von Andreas Schmid eine erneute Akteneinsicht in die Ermittlungsakten bei der Staatsanwaltschaft München. Hier wird das Landgericht München entscheiden müssen. "Das Han-deln der Fondsverantwortlichen ist nicht dazu geeignet, Vertrauen in deren Aufklärungswillen zu finden. Man muss eher den Eindruck haben, dass hier mit aller Macht versucht wird, die Aufklärung eines durchaus anrüchigen Sachverhaltes zu verhindern", so Rechtsanwalt Gieschen.

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