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VIP Medienfonds 2 - VIP setzt sich gegen Finanzamt zur Wehr

(openPR) Grünwald, 11. April 2008 – Das Finanzamt München hat die neuerliche Überprüfung des VIP Medienfonds 2 für die Jahre 2002 und 2003 abgeschlossen.
Gegenstand der Prüfung war in erster Linie die Frage der Geltendmachung von Verlusten für die drei VIP2-Produktionen ‚The Punisher’, ‚Control’ und ‚7 Zwerge’. Die jetzt vorliegenden Abschlussberichte gelangen zu dem aus Sicht von VIP nicht zutreffenden Ergebnis, dass die Verluste teils im falschen Jahr geltend gemacht wurden, teils wird auch die Herstellereigenschaft des Fonds angezweifelt. Das Fondskonzept als Ganzes wird indessen nicht in Frage gestellt und war auch zu keinem Zeitpunkt Gegenstand der Prüfung. Es ist davon auszugehen, dass das Finanzamt in Kürze für die Fondsgesellschaft geänderte Steuerbescheide für die Jahre 2002 und 2003 erlassen wird.



Die VIP-Geschäftsführung stellt die Rechtmäßigkeit der erneuten Prüfung in Frage und weist deren Ergebnisse entschieden zurück. VIP wird deshalb gegen die Änderungsbescheide Einspruch einlegen. Da der VIP Medienfonds 2 bereits für die Jahre 2002 und 2003 endgültig betriebsgeprüft war, ist grundsätzlich eine so genannte „erhöhte Bestandskraft“ der geprüften Jahre gegeben. Diese kann nach § 173 Abs. 2 AO ausnahmsweise nur dann durchbrochen und damit die ursprünglichen Bescheide geändert werden, wenn ein Fall von Steuerhinterziehung oder leichtfertiger Steuerkürzung vorliegt. Im vorliegenden Fall wird dies zwar von der Steuerprüfung behauptet, ist aber weder belegt noch abschließend entschieden. Bis zu einer endgültigen Klärung der strittigen Fragen dürften wahrscheinlich mehrere Jahre vergehen.

Die im Raum stehenden Korrekturen der Ergebnisse des VIP Medienfonds 2 führen zu einer Reduzierung des Verlustes von rund 9 % der jeweiligen Zeichnungssumme (ohne Agio) für das Jahr 2002 bzw. zu einem Gewinnausweis von rund 3,6 % der jeweiligen Zeichnungssumme für 2003. Die finanziellen Folgen für die VIP2-Gesellschafter hängen von den individuellen Einkommensverhältnissen und der Höhe der Beteiligung der einzelnen Anleger ab.

Die jetzt abgeschlossenen Untersuchungen zu den drei vom VIP Medienfonds 2 ganz oder teilweise produzierten Filmen wurden im Zusammenhang mit dem erweiterten Strafverfahren gegen die ehemaligen VIP-Geschäftsführer eingeleitet. Begründet wurde die neuerliche Betriebsprüfung mit dem Verdacht auf Steuerhinterziehung zugunsten Dritter. Das Finanzamt München vertritt in seinen Abschlussberichten die von VIP bestrittene Auffassung, dass die damaligen Geschäftsführer der Komplementärgesellschaft gegenüber den Finanzbehörden vorsätzlich unrichtige Angaben gemacht bzw. diese pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis gelassen haben. Im Mittelpunkt stand dabei die Frage der steuerlichen Anerkennung der vom Fonds für die drei Filmprojekte bezahlten Produktionskosten als Betriebsausgaben.

Im Wesentlichen gehen die Behörden davon aus, dass die Kosten für das Projekt ‚The Punisher’ im falschen Jahr geltend gemacht wurden und beabsichtigen, diese von 2002 in das Jahr 2003 zu verschieben. Bei den Projekten ‚Control’ und‚7 Zwerge’ vertritt die Finanzverwaltung die Auffassung, dass der Fonds nicht Hersteller der Filme war, sondern die Filme gekauft hat. Begründet wird dies damit, dass der Fonds bei diesen beiden Projekten die wesentlichen Verträge seinerzeit erst nach Drehbeginn geschlossen habe. Dieser Begründung folgend wird die Herstellereigenschaft in Abrede gestellt; die im Jahr 2002 geltend gemachten und bei der ursprünglichen Betriebsprüfung auch bereits anerkannten Verluste sollen daher nun wieder aberkannt werden. Andererseits wären dann die Filme in den Folgejahren steuerwirksam abschreibbar.

Erfreuliche Nachrichten gibt es unterdessen von der viel beachteten VIP2-Produktion ‚Monster’ zu vermelden, bei der Charlize Theron für ihre Darstellung einer Serienmörderin 2004 mit dem OSCAR für die beste weibliche Hauptrolle ausgezeichnet wurde. Angesichts des großen Erfolgs des Films bei der Kino- und DVD-Verwertung wurde jetzt eine Buchprüfung bei dem nordamerikanischen Vertrieb durchgeführt. Dabei zeigte sich, dass erhebliche Nachzahlungen an den Weltvertrieb geflossen sind, von denen in der nächsten Abrechnung auch der VIP Medienfonds 2 profitiert. Der Fonds rechnet im laufenden Jahr aus der Verwertung von ‚Monster’ mit zusätzlichen Erlösen in einer Größenordnung von über 1 Mio. US-Dollar.

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