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Honorarforderungen - was Anwälte von Ärzten lernen können

(openPR) Die Zahlungsmoral der deutschen Privathaushalte verschlechtert sich von Jahr zu Jahr. Das muss auch die hiesige Anwaltschaft am eigenen Honorar erfahren. Dabei machen sich viele Mandanten den Umstand zu nutze, dass Anwälte das eigene Forderungsmanagement vernachlässigen oder einfach ein ungutes Gefühl dabei haben, eigene Forderungen ihnen gegenüber geltend zu machen.



Das Essener Soldan Institut hat diesen Sachverhalt in einer im Jahre 2006 erschienen Studie belegt. Danach liegt der durchschnittliche Honorarverlust bei Anwälten bei 8 %. Die deutsche Bauindustrie - als chronisch klammer Berufszweig - nimmt sich im Vergleich dazu mit weniger als 2 % Forderungsausfällen geradezu bescheiden aus.

Trotz dieser Tatsachen sehen nach wie vor viele Anwälte das Factoring mit kritischen Augen. Gern genannte Argumente der Anwaltschaft sind in diesem Zusammenhang, dass das Inkasso ureigenstes Gebiet des Anwalts sei, man das Verhältnis zum Mandanten nicht belasten wolle oder auch, dass der Kosten- und Zeitaufwand nicht groß sei.

Dabei wird geflissentlich übersehen, dass der einschlägige Anwalt im Gegensatz zu Fremdforderungen für die Beitreibung der eigenen Honorarforderung leider keine Gebühren festsetzen kann, dass eine Factorierung der Honorare im Gesundheitswesen - und damit auf ähnlich sensiblem Feld - schon seit Jahrzehnten Usus ist und allein der Kostenaufwand für das Debitorenmanagement durch Zeit-, Material und Mitarbeiteraufwand per anno leicht mehrere tausend Euro betragen kann.

Verbände und Organisationen weisen entsprechend seit Jahren auf den Umstand hin, das Anwälte im Gegensatz zu ihrem juristischen, ihr betriebswirtschaftliches Wissen sträflich vernachlässigen und damit Jahr für Jahr viel Geld verschenken.

Die opta data Abrechnungs GmbH hat sich zur Aufgabe gemacht, ihre im Gesundheitswissen erworbenen Kenntnisse auf dem Feld der Privatliquidation ab Beginn dieses Jahres auch für Anwälte anzubieten. Dabei profitiert der Anwalt von einem reichhaltigen Erfahrungsschatz des Unternehmens.

Im Jahr 1970 in Essen als Abrechnungszentrum für Augenoptiker gegründet, hat sich ein Dienstleistungsunternehmen entwickelt, dass heute für mehr als 19.000 Kunden täglich Privatliquidationen und Abrechnungen mit Versicherungsträgern durchführt.

Mit einem Abrechnungsvolumen von mehr als 3 Milliarden Euro ist die opta data Abrechnungs GmbH eines der führenden Rechenzentren im Gesundheitswesen. Neben der Verringerung der Bürokratie, ist die Sicherstellung der Liquidität für die Praxen und Unternehmen der Kunden ein entscheidender Faktor.

Jedem Kunden stehet das Know-how von über 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich auf den Bereich der Abrechnung spezialisiert haben, zur Verfügung. Diese Kompetenz sichert die Einkünfte des Leistungserbringers und stellt sicher, dass diese intensiver Ihr Kerngeschäft ausführen können.

Das Geschäftsmodell zeichnet sich dabei in seiner bestechenden Einfachheit aus. opta data übernimmt zukünftig jede angebotene anwaltliche Honorarforderungen ohne Ausnahme und betreibt dann das gesamte außergerichtliche Debitorenmanagement für eine Bearbeitungsgebühr ohne weitere Kosten von aktuell 5 % der Forderungssumme.

Externes Forderungsmanagement für Rechtsanwälte
opta data Abrechnungs GmbH
Bamlerstr. 114
48141 Essen
Tel.: 0201/31 96 0
Fax: 0201/31 96 222

Pressekontakt: RA Hubertus Bruch
E-mail: E-Mail
Tel.: 0201/32068 531

Unternehmensprofil

Die opta data Abrechnungs GmbH ist ein führendes privates und damit unabhängiges deutsches Abrechnungs- und IT-Dienstleistungszentrum.

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