(openPR) Das neue Geldwäschegesetz verfolgt noch stärker den risikobasierten Ansatz. Deshalb müssen alle Verpflichteten nach dem GwG ihre eigenen und die gruppenweiten Risiken erfassen und ihre Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung daran ausrichten. Die BaFin fordert deshalb für alle dem Geldwäschegesetz unterliegenden Finanzdienstleister eine individuelle Analyse der eigenen Gefährdungslage. Dabei soll
- eine Bestandsaufnahme der Kunden- und Produktstruktur
- eine Identifizierung der kunden-, produkt- und transaktionsbezogenen Risiken
- nebst deren Kategorisierung und Gewichtung
erfolgen. Hieraus sollen anschließend geeignete Präventionsmaßnahmen abgeleitet werden. Auch sind geeignete Parameter für ein EDV-Research zu entwickeln.
Nach den Vorstellungen der BaFin sollen im Rahmen der Risikoanalyse (Gefährdungsanalyse) die Risiken zum Missbrauch für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ebenso berücksichtigt werden wie die eines Betruges zu Lasten des Instituts.
Die GwG-Novelle aus dem Juni 2017 hat die Anforderungen an die Verpflichteten in Bezug auf das Risikomanagement, die Risikoanalyse und daraus abzuleitende Sicherungs-Maßnahmen verschärft. Die Teilnehmer des Seminars erhalten eine Einführung in die Anforderungen an eine vollständige Bestandsaufnahme, die Erfassung, Identifizierung und Bewertung aller kunden-, produkt- und transaktionsbezogenen Risiken sowie die Entwicklung und regelmäßige Überprüfung entsprechender Maßnahmen.
Folgende Themen werden schwerpunktartig behandelt:
- Grundlagen der Risikoanalyse
- Vorgehensweise und Schritte der Risikoanalyse – Praxishinweise zur Umsetzung
- Grundlegende Rahmenbedingungen und Tools
- Risikoanalyse als permanentes Instrument des Risikomanagements
Weitere Informationen erhalten Sie unter: Grundlagen-Seminar für Geldwäsche-Beauftragte: Risikomanagement & Risikoanalyse | AH Akademie für Fortbildung Heidelberg GmbH (akademie-heidelberg.de)













