(openPR) Das neue Geldwäschegesetz verfolgt verstärkt den risikobasierten Ansatz. Deshalb müssen alle Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz ihre eigenen und die gruppenweiten Risiken aufnehmen und ihre Mittel zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung daran orientieren. Die BaFin fordert deswegen für alle dem Geldwäschegesetz unterliegenden Finanzdienstleister eine individuelle Analyse der eigenen Gefährdungssituation.
Hierbei soll
• eine Bestandsaufnahme der Kunden- und Produktstruktur
• eine Identifizierung der kunden-, produkt- und transaktionsbezogenen Risiken
• nebst deren Kategorisierung und Gewichtung
erfolgen. Daraus sollen nachfolgend sinnvolle Präventionsmaßnahmen abgeleitet werden. Auch sind geeignete Parameter für ein EDV-Research auszuarbeiten.
Nach den Vorstellungen der BaFin sollen im Rahmen der Risikoanalyse (Gefährdungsanalyse) die Risiken zum Missbrauch für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung genauso beachtet werden wie die eines Betruges zu Lasten des Instituts.
Dieses Seminar wendet sich an Geldwäsche-Beauftragte (bzw. Mitarbeiter im Bereich der Geldwäsche-Prävention), die für die Erstellung oder Überarbeitung einer Gefährdungsanalyse das grundlegende Know-how erwerben möchten.
Die GwG-Novelle von Juni 2017 hat die Anforderungen an die Verpflichteten in Bezug auf das Risikomanagement, die Risikoanalyse und daraus abzuleitende Sicherungs-Maßnahmen verschärft. Die Teilnehmer dieses Seminars bekommen eine Einführung in die Anforderungen an eine komplette Bestandsaufnahme, die Erfassung, Identifizierung und Bewertung aller kunden-, produkt- und transaktionsbezogenen Risiken als auch die Entwicklung und regelmäßige Überprüfung entsprechender Maßnahmen.
Detaillierte Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier:
www.akademie-heidelberg.de/seminar/grundlagen-seminar-fuer-geldwaesche-beauftragte-risikomanagement-risikoanalyse













