(openPR) Das neue Geldwäschegesetz verfolgt verstärkt den risikobasierten Ansatz. Deshalb müssen nach dem GwG alle Verpflichteten ihre eigenen und die gruppenweiten Risiken aufnehmen und ihre Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung daran orientieren. Die BaFin fordert deswegen eine individuelle Analyse der eigenen Gefährdungslage für alle dem Geldwäschegesetz unterliegenden Finanzdienstleister. Hierbei soll
eine Bestandsaufnahme der Kunden- und Produktstruktur
eine Identifizierung der kunden-, produkt- und transaktionsbezogenen Risiken
nebst deren Kategorisierung und Gewichtung
erfolgen. Daraus sollen nachfolgend geeignete Präventionsmaßnahmen abgeleitet werden. Auch sind geeignete Parameter für ein EDV-Research auszuarbeiten.
Nach den Vorstellungen der BaFin sollen im Zuge der Risikoanalyse (Gefährdungsanalyse) die Risiken zum Missbrauch für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung genauso beachtet werden wie die eines Betruges zu Lasten des Instituts.
Dieses Seminar wendet sich an Geldwäsche-Beauftragte (bzw. Mitarbeiter im Bereich der Geldwäsche-Prävention), die für die Erstellung oder Überarbeitung einer Gefährdungsanalyse das grundlegende Know-how erwerben möchten.
Die GwG-Novelle von Juni 2017 hat die Anforderungen an die Verpflichteten in Bezug auf das Risikomanagement, die Risikoanalyse und daraus abzuleitende Sicherungs-Vorkehrungen verschärft. Die Teilnehmer dieses Seminars bekommen eine Einführung in die Anforderungen an eine komplette Bestandsaufnahme, die Erfassung, Identifizierung und Bewertung aller kunden-, produkt- und transaktionsbezogenen Risiken, sowie auch die Entwicklung und regelmäßige Überprüfung entsprechender Maßnahmen.
Detaillierte Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier:
www.akademie-heidelberg.de/termin/grundlagen-seminar-fuer-geldwaesche-beauftragte-risikomanagement-risikoanalyse-0













