(openPR) 01.03.2007
Pressemitteilung Nr. 5/07
Echte Wahlfreiheit nur bei entsprechendem Angebot / Aber keine „Krippenpflicht"
Frankfurt am Main. Der Bundesverband Deutscher Privatschulen e.V. (VDP) unterstützt die Forderung führender Politiker nach einem Ausbau frühkindlicher Betreuungsangebote. „Eltern haben das Recht, für die Erziehung ihrer Kinder den aus ihrer Sicht besten Weg zu wählen. Echte Wahlfreiheit kann aber nur geben, wenn es auch genügend Angebote zur Auswahl gibt", sagt VDP-Präsident Michael Büchler. Dies sei vor allem in den alten Bundesländern derzeit noch nicht der Fall. Gleichwohl dürften Eltern aber auch auf keinen Fall dazu verpflichtet werden, Kleinkinder in Betreuungseinrichtungen zu geben, so Büchler: „Wahlfreiheit bedeutet natürlich auch, auf ein Angebot verzichten zu dürfen." Im Gegensatz zur Schulpflicht sei eine Art „Krippenpflicht" nicht zu rechtfertigen.
In der aktuellen Diskussion darf nach Ansicht des VDP aber auch die pädagogische Komponente nicht vergessen werden. „Bei entsprechendem pädagogischem Konzept kann der Besuch einer Kinderkrippe oder einer entsprechenden Einrichtung schon Kleinkindern vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten bieten", erläutert Büchler. „Bildung ist gerade im Kindesalter mehr als kognitive Bildung. Dabei spielen kindgerechte Hilfen zur Wahrnehmung und Verarbeitung von Welt und Umwelt eine wichtige Rolle." Viele Privatschulen hätten bereits innovative Kindergarten-Angebote verwirklicht, so der VDP-Präsident: „Gerne stellen wir diese Kompetenz auch bei der Entwicklung frühkindlicher Betreuungsangebote unter Beweis."
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes waren 2002 (letzter Stand) 60 Prozent der Kindertageseinrichtungen in Deutschland in freier Trägerschaft. Allerdings wurde nicht statistisch erfasst, wie viele dieser Einrichtungen von Privatschulen betrieben wurden; leider verfügt auch der VDP über keine exakten Angaben. Das Statistische Bundesamt erfasst nur die Zahl der sogenannten Schulkindergärten (138 im Schuljahr 2005/06). Hierbei handelt es sich aber um Einrichtungen der vorschulischen Erziehung, die von schulpflichtigen, aber noch nicht schulreifen Kindern besucht werden. In einigen Bundesländern werden Schulkindergärten auch als Vorklassen bezeichnet.
Verantwortlich für den Inhalt: Martin Kunze, Pressesprecher

