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Persönliches Pech: Eigenschäden in der Haftpflichtversicherung

(openPR) Wer den Schaden hat, braucht bekanntlich für den Spott nicht zu sorgen. Gerade bei Haftpflichtversicherungen geht der Versicherungsnehmer meist leer aus. Zumindest dann, wenn er selbst der Geschädigte ist. Die Versicherungsbedingungen sprechen hier immer vom "Dritten". Nur dessen Schaden ist Gegenstand der Haftpflichtpolicen. Als Dritte gelten alle Personen, die nicht im Versicherungsvertrag mitversichert sind.

Nach einer aktuellen Auskunft von www.sichersparen.de erleidet auch der Versicherungsnehmer selbst oft einen Schaden, welcher der Haftpflichtversicherung zuzuordnen wäre. Als so genannter "Eigenschaden" sind derartige Missgeschicke meist jedoch nicht abgedeckt: Das ist etwa dann der Fall, wenn der Filius das Auto des Vaters zerkratzt oder wenn sich die Tochter auf Muttis teure Brille setzt.

Auch im Bereich der Firmenversicherungen ergeben sich schnell ähnlich problematische Konstellationen. Nicht selten sind juristisch getrennte Unternehmen wirtschaftlich sehr eng miteinander verwoben oder personell identisch besetzt. Was viele noch nicht wissen: Auch in Haftpflichtpolicen sind teilweise Eigenschäden gedeckt. Falls einmal Öl ausläuft, zahlt zum Beispiel die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung für Öltanks sogar Schäden am eigenen Haus.

In modernen Privathaftpflicht-Konzepten sollten heute Schadenersatz-Ausfalldeckungen selbstverständlich sein. Dann springt die eigene Haftpflichtpolice auch für den eigenen Schaden ein, wenn der eigentliche Verursacher als Zahler ausfällt. Fazit: Wer die richtigen Policen hat, braucht den Spott nicht zu fürchten.

Weiterführende Informationen und mehr als 30 kostenlose Vergleichsrechner zu diversen Haftpflichtrisiken finden Interessierte unter www.sichersparen.de.

Pressekontakt und weitere Informationen:
Thomas Orthey
sichersparen.de
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