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Wenn der IT-Freiberufler für Software-Fehler haften muss

10.01.2013 • 12:58 Uhr • IT, New Media & Software

(openPR) Online-Shops sind immer sehr gefragt, das hat sich in den vergangen Wochen wieder einmal bestätigt. In letzter Minute noch etwas bestellen und es kommt schon am nächsten Tag an.
Schnäppchenjäger suchen und vergleichen und wenn man das gesuchte Produkt in einem Shop günstiger als anderswo bekommt, ist die Freude groß. Ob bei Konsum- Baby- oder Beautyartikel, der Kunde nimmt die Preisstürze gerne hin. Einige Betreiber von Online-Shops dürften sich aber jetzt gerade nicht mehr über die Gewinne freuen. Was ist passiert?


Ein mit der Programmierung beauftragter IT-Dienstleister hat versehentlich die Preise falsch importiert, die täglich vom Anbieter aktualisiert wurden. Was aber nicht bedacht wurde, das Format der Liste hatte sich geändert, und somit kam es zum Eklat. Aus Versehen wurde die falsche Spalte importiert. Dieser nur kleine Fehler sorgte dafür, dass es diverse Produkte sogar noch unter dem Einkaufspreis gab. Freude für den Kunden, aber Pech für den Auftraggeber, der einen erheblichen Umsatzausfall dadurch hatte. Denn bis man dies bemerkte, fanden die Artikel entsprechenden Absatz, der auch durch den Shop-Betreiber anfangs nicht bemerkt wurde. Entsprechend groß war dann der Ärger um den entgangenen Gewinn für den der Auftraggeber. Er nahm seinen IT-Dienstleister in Haftung, denn dieser hatte schließlich die Preise falsch importiert.
Dieses Schadenbeispiel zeigt sehr anschaulich die Haftungsrisiken von IT-Dienstleistungen im E-Commerce. Diesen finanziellen Schaden bezeichnet man auch als Vermögensschaden durch Umsatz bzw. Gewinnausfall.
Daher ist es wichtig eine IT-Haftpflichtversicherung abzuschließen, die auch Vermögensschäden und Vermögensfolgeschäden beinhaltet. Hohe Versicherungssummen sind hier ratsam, ebenso wie darauf zu achten, dass man auf den „Stand der Technik“-Klausel verzichtet. Denn man könnte ja sagen, warum hat der IT-Dienstleister diesen Import nicht noch einmal geprüft? Es ist so nun mal ein Schaden eingetreten, der vielleicht hätte vermieden werden könne, aber auch solche unbedachten kleinen Fehler passieren. Sich dagegen abzusichern sollte man bedenken. Dafür empfiehlt die gb.online gmbh die IT-Haftpflichtversicherung mit hohen Deckungssummen und transparentem Bedingungswerk.
Auf dem Versicherungsportal www.easy-insure.eu können IT-und EDV Unternehmen, aber auch IT-Freiberufler den richtigen Schutz für Ihren Versicherungsbedarf ermitteln.

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