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IT-Freiberufler - Auftraggeber fordern Nachweis der Betriebshaftpflicht

(openPR) AGB schützen nicht ausreichend vor Schadensersatzansprüchen bei IT-Projekten

Augsburg, Juli 2009. - Der Sparzwang in der Krise trifft auch IT-Projekte. Im Jahr 2009 haben viele Unternehmen ihre Pläne dazu gestoppt oder bis zum Jahresende aufgeschoben. Die Projektauslastung der IT-Freiberufler erreicht laut einer Umfrage des IT-Projektportals GULP einen neuen Tiefstwert seit dem Jahr 2005: Nur etwa zwei Drittel (64 Prozent) rechnen 2009 mit Vollbeschäftigung. Im verstärkten Wettbewerb wird eine IT-Haftpflichtversicherung (branchenspezifische Betriebshaftpflicht) für IT-Freelancer immer wichtiger. "Wir hatten erst kürzlich den Fall, dass ein Auftraggeber den Projektzuschlag vom Versicherungsumfang des Freiberuflers abhängig gemacht hat", bestätigt Ralph Günther, Geschäftsführer der exali GmbH, diesen Trend.



Der Trugschluss: Noch immer gehen viele IT-Freiberufler davon aus, dass sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder ein Dienstvertrag rechtlich ausreichend vor Schäden aufgrund fehlerhafter Softwareentwicklung, Beratung, Serverwartung, Datensicherung oder Web-Hosting schützen.

Die Praxis zeige laut Günther jedoch, dass Haftungsausschlüsse und Freizeichnungsklauseln in den AGB vor Gericht oft nicht standhalten. Und, entgegen der weit verbreiteten Meinung hätten Kunden auch Anspruch auf Schadenersatz bei fehlerhaften Tätigkeiten oder Unterlassungen, die auf einem Dienstvertrag basieren. Hierunter fallen zum Beispiel Beratungsfehler, Programmierfehler, Urheberrechtsverletzungen oder Virenschäden.

Will der Freiberufler nicht mit seinem Privatvermögen haften – was er bei fehlender Absicherung tut – ist eine IT Betriebshaftpflichtversicherung zwingend nötig. Diese bietet Schutz vor Schadenersatzzahlungen an Kunden und Auftraggeber sogar dann, wenn Fehler leicht und grob fahrlässig entstanden sind. Zudem erstattet sie auch gerichtliche und außergerichtliche Kosten zur sogenannten Abwehr bei unbegründeten oder überhöhten Schadenersatzforderungen ("passiver Rechtsschutz").

"Wer jetzt an der falschen Stelle spart, versperrt sich möglicherweise die Chance auf zukünftige IT-Projekte", gibt Günther zu bedenken. "Wir bei exali stellen fest, dass verstärkt bei Ausschreibungen, Aufträgen der öffentlichen Hand, Krankenkassen oder auch größeren Unternehmen eine Betriebshaftpflicht zur Absicherung von IT-Risiken oder spezielle IT-Haftpflichtversicherung vom Auftraggeber gefordert wird. Je besser sie die speziellen Anforderungen des Projektes adressiert, desto wahrscheinlicher ist der Projektzuschlag".

exali hat auf diesen Entwicklung reagiert: Auf dem Versicherungsportal www.exali.de können sich Freiberufler die Versicherungsbestätigung ihrer IT-Haftpflicht seit April 2009 selbst online in deutscher und englischer Sprache erstellen. Damit können sie dem Auftraggeber den Versicherungsschutz bei Verhandlungen jederzeit nachweisen.

Weitere Informationen im Internet:

zur GULP-Umfrage "Projektauslastung": http://www.gulp.de/kb/mk/arbeitsmarkt/Umfrage_ProjektauslastungFB_f.html
zur IT-Haftpflichtversicherung von exali: http://www.exali.de/it/IT-Portal,1.php
zum Versicherungsvergleich IT-Betriebshaftpflicht: http://www.exali.de/it/IT-Haftpflicht/Versicherungsvergleich,5289.php

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