(openPR) Wie Privatpersonen haften auch Unternehmen für Schäden, die sie gegenüber Dritten verursachen. Hierbei können Schadenersatzansprüche das finanzielle Gleichgewicht betroffener Unternehmen zum Teil erheblich ins Wanken bringen oder sogar die Existenz gefährden. LVM-Vertrauensmann Christian Kuhlmann aus Einbeck erläutert, worauf beim Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung zu achten ist.
Eine Betriebshaftpflicht ist gerade auch für kleine und mittlere Unternehmen unverzichtbar. Warum?
Christian Kuhlmann: Ein kleines Unternehmen zu führen heißt nicht, dass auch das Schadensrisiko gering ist. Daher muss ein professioneller Versicherungsschutz individuell auf die Anforderungen des jeweiligen Betriebes zugeschnitten werden. Wie Privatleute haften auch Unternehmen für durch sie verursachte Schäden, und zwar in unbegrenzter Höhe. Das bedeutet, dass im schlimmsten Fall existenzbedrohende Forderungen auf einen Betrieb zukommen können. Denn auch bei größter Vorsicht kann es passieren, dass jemand während der Arbeit verletzt oder fremdes Eigentum beschädigt wird. Davor ist niemand gefeit.
Welche Risiken sichert die LVM-Betriebshaftpflicht ab?
Christian Kuhlmann: Die Betriebshaftpflicht der LVM beinhaltet eine umfangreiche Grunddeckung, die auf die Bedürfnisse der jeweiligen Branche abgestimmt ist. Zudem sind diverse Zusatzdeckungen, etwa für bestimmte Umweltrisiken, möglich. Stets in der Grunddeckung enthalten sind Mietsachschäden an Geschäftsräumen durch Brand und Explosion oder Schäden durch Ab- und Leitungswasser. Gleiches gilt für die Produkthaftung bei Sach- und Personenschäden. Die Betriebshaftpflicht greift zudem bei Schäden im Rahmen von Export- und Montagetätigkeiten im Ausland sowie für dort entstehende Bearbeitungsschäden. Und weil auch nach der Aufgabe eines Unternehmens Forderungen von Dritten bestehen können, ist eine Nachhaftung bei vollständiger Betriebsaufgabe enthalten. Dies sind aber nur einige Beispiele aus dem Gesamtpaket.
An wen richtet sich die LVM-Betriebshaftpflicht?
Christian Kuhlmann: Entsprechende Branchenpakete bestehen für Betriebe aus dem Baugewerbe, Handel, IT, Landwirtschaft, Hotellerie und Gastronomie und für Freiberufler wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater. Versicherte Personen sind dabei jeweils die Unternehmerin beziehungsweise der Unternehmer sowie alle Mitarbeiter während der Ausübung ihrer Tätigkeiten.
Was gilt es bei der Versicherungssumme zu beachten?
Christian Kuhlmann: Die Versicherungssumme muss ausreichend hoch sein. Denn kommt ein Mensch zu Schaden, können die Schadenersatzforderungen schnell mehrere Millionen Euro betragen – beispielsweise, wenn Schmerzensgeld, Behandlungskosten, Verdienstausfälle oder gar lebenslange Rentenzahlungen geleistet werden müssen. Die LVM empfiehlt daher eine Versicherungssumme von mindestens fünf Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden.
Warum sollten sich kleine und mittlere Unternehmen für die Betriebshaftpflicht der LVM entscheiden?
Christian Kuhlmann: Unsere Policen bieten mittelständischen Unternehmen einen umfassenden Schutz gegen die Unwägbarkeiten des betrieblichen Alltags. Entscheidend ist doch, was im Schadenfall passiert. Wir sind der Versicherer, der bundesweit die größte Gewerbekunden-Zufriedenheit bei der Schadenregulierung verzeichnet. Unsere Geschäftskunden sind bei uns oft über viele Jahre hinweg versichert und zählen zu den treuesten bundesweit. Das bestätigt uns darin, dass wir mit unserem Ansatz aus persönlicher Beratung vor Ort und Top-Service richtig liegen.













