(openPR) Es gibt bereits eine ganze Reihe von Urteilen zur Betriebsschließungsversicherung.
In einigen Fällen gewinnen die Versicherungsnehmer, in anderen Fällen verlieren sie. Viele sind auch Verlierer geworden, weil sie mit den Versicherern ein Vergleich geschlossen haben.
Zu denken ist hier unter anderem an die „Bayerische Lösung“, bei welcher die Versicherungsnehmer nur eine Entschädigungszahlung von 15 % aus der ersten Betriebsschließung erhalten hatten. Ein Anspruch bei weiteren Betriebsschließungen, wie der 2. Welle, bestand nach den Vergleichen nicht mehr.
Professor Dr. Hans-Peter Schwintowski hält viele geschlossene Vergleiche für rechtsunwirksam und schrieb hierzu Gutachten.
Die Kanzlei Michaelis unterstützt Unternehmer aus allen Branchen, rechtliche Schritte einzuleiten, um zur vollen Versicherungsleistung zu kommen, wenn möglich.
Allerdings haben nicht alle betroffenen Kunden haben die Möglichkeit, eine weitere Versicherungsleistung zu verlangen. Es gilt es sehr wohl genau zu differenzieren. Dies hat Herr Professor Dr. Schwintowski für Sie gutachterlich bewertet und einen interessanten Vortrag vorbereitet.
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Das Gutachten kommt übrigens auch zu dem Ergebnis, dass Versicherungsmakler, die die bayerische Lösung empfohlen hatten, selbstverständlich nicht zur Verantwortung gezogen werden können. Zum damaligen Zeitpunkt war es keine falsche Empfehlung. Überdies hätte der Kunde aber auch gar keinen Schaden, da nunmehr die verbleibende Versicherungsleistung ohne Kostenrisiko vollständig nachgefordert werden kann.
Die Kanzlei Michaelis verfügt über mehrere Prozesskostenfinanzierer, welche die gesamten Verfahrenskosten der Versicherungsnehmer tragen können!
Unterm Strich bedeutet dies, dass Versicherungsnehmer mit einer Betriebsschließungsversicherung ohne eigenes Kostenrisiko die Ansprüche aus der ersten Betriebsschließung noch nachträglich geltend machen können. Und dann natürlich auch aus der zweiten Betriebsschließung!
Rechtsanwalt Michaelis: „Wir vertreten bereits mehrere hundert Mandanten. Wir haben schon unzählige unterschiedliche Versicherungsbedingungen geprüft. In ganz vielen Fällen wird der Versicherungsnehmer gewinnen! So sieht es ja schließlich auch der Prozesskostenfinanzierer und Prof. Dr. Schwintowski nebst dem gesamten Expertenteam der Kanzlei Michaelis. Trotzdem gibt es auch viele Fälle, in denen wir den Kunden abraten ein gerichtliches Verfahren einzuleiten. Unser Ziel ist es zunächst, die aus unserer Sicht klaren berechtigten Leistungsansprüche geltend zu machen. Insgesamt haben wir 3 Jahre Zeit und können die weitere Entwicklung der Rechtsprechung abwarten. Die „nicht ganz so sicheren Angelegenheiten“ sollten wir daher ein wenig zurückstellen, um den betroffenen Versicherungsnehmern eine konkretere Rechtseinschätzung vornehmen zu können.“
Für eine individuelle rechtliche Überprüfung und Empfehlung nimmt die Kanzlei Michaelis zunächst nur € 500,00 (netto). Im Falle einer weiteren Mandatierung wird dieses Honorar selbstverständlich angerechnet. Bei Übernahme durch einen Prozesskostenfinanzierer wird dem betroffenen Versicherungsnehmer selbstverständlich auch sofort das gezahlte Honorar zurückerstattet!











