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Alarmstufe Rot: Veranstaltungswirtschaft in RLP demonstriert

03.12.202010:30 UhrKunst & Kultur
Bild: Alarmstufe Rot: Veranstaltungswirtschaft in RLP demonstriert
Cold Cases: Alarmstufe Rot demonstriert mit Flightcases am 28.10.2020 in Berlin
Cold Cases: Alarmstufe Rot demonstriert mit Flightcases am 28.10.2020 in Berlin

(openPR) Veranstaltungswirtschaft existenzgefährdet.

1. Landesdemonstration Rheinland-Pfalz am 05.12.2020

in Mainz

#AlarmstufeRot RLP zur Rettung der Veranstaltungswirtschaft

(private Initiative für die Veranstaltungswirtschaft Rheinland Pfalz, ein Zusammenschluss von Soloselbstständigen, Unternehmen und Unternehmer und weiteren privaten Personen)

Seit März 2020 keine Umsätze. Hilfsprogramme decken Kosten nicht, viele fallen durch das Raster. Insolvenzen namhafter Betriebe.

Wie geht es weiter für Künstler, Clubs, Soloselbstständige, Unternehmen und Unternehmer, Theater, ... ?

Die Thesen der #Alarmstuferot Rheinland-Pfalz werden in Gesprächsrunden zwischen Betroffenen, Politikern und Unterstützern erläutert. Wir laden dabei zu einem offenen Austausch ein. Die aktuellen Umstände der Veranstaltungswirtschaft, der Kunst und Kultur sind absolut prekär und es bedarf eines Miteinanders, um Lösungen zu finden. Was kann Rheinland- Pfalz tun, um uns zu helfen?

Wir starten am:
Datum: 05.12.2020 
Uhrzeit: 12:05 Uhr Ort: Ernst-Ludwig-Platz, Mainz

Wir verzichten freiwillig auf Alkohol jeder Art, es wird Abstandsregelungen und die Maskenpflicht geben. Die TeilnehmerInnen haben den Ordnern und der Polizei Folge zu leisten.

Mainz, 01.12.2020

Thesen für die Gesprächsrunden:

WIRTSCHAFLICHES ÜBERLEBEN SICHERN!

1. Hilfsprogramme konkretisieren und verbessern

November- /Dezemberhilfe: Antragsberechtigung auf „Betriebsschließungen und Betriebseinschränkungen“ erweitern, Umsatzgrundlage auf Basis des Umsatzmonatsdurchschnitts 2019 auch für Unternehmen!

2. Entschädigung bzw. Zuschüsse rückwirkend ab März 2020 bis zur Normalisierung der Umsätze- First In, Last Out!

Entschädigung für getätigte Investitionen in Hygiene-Maßnahmen, falls die Beschränkungsmaßnahmen über Dezember 2020 hinaus verlängert werden.

3. „Grundunternehmerlohn“ - Soloselbstständige bzw. Unternehmer (geschäftsführende Gesellschafter) sind nicht KUG-berechtigt.

Grundlage: Mindestbemessungsbeitrag der gesetzlichen KK (2140 EUR)

4. steuerliche Verlustrücktrag für Selbstständige/Einkommenssteuer & Unternehmen/Gewerbe-, Körperschaftsteuer

5. Forderung eines zentralen Hilfsprogramms für das Land Rheinland-Pfalz, da viele wieder durch das Raster der November-/Dezemberhilfen fallen. Mehr Beteiligung der Länder wird auch vom Bund gefordert.

BACK TO LIVE
Nachhaltige Wiedereinstieg ermöglichen! Kultur erhalten!

6. Absicherung zukünftiger Events: Entschädigung bei pandemiebedingter Absage Corona-konformer Veranstaltungen

7. (Fallzahlen-)Kriterien für das Stattfinden von Veranstaltungen schaffen, dabei unterschiedliche Arten der Veranstaltungen berücksichtigen (Unterhaltung vs. Business)

8. Wiedereingliederungszuschüsse für Personalkosten, die außerhalb des KUG für zukunftssichernde und bereitstellende Maßnahmen entstehen.

Bleiben Sie up to date: 
https://www.facebook.com/AlarmstufeRotRLP 
https://alarmstuferot.org 
https://vt-stage.com/initiative-veranstaltungswirtschaft/

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