(openPR) In der Corona-Zeit ist die Arbeitsweise der Justiz stark eingeschränkt. Zusätzlich lastet hoher finanzieller Druck auf vielen Beteiligten im Wirtschaftsleben. - Entsprechend nutzen zunehmend mehr Menschen die Unterstützung eines unabhängigen Konfliktvermittlers – z.B. im Mieter-Vermieter-Verhältnis oder bei Streit am Arbeitsplatz.
Gütestellen werden zur Entlastung der Gerichte von der Landesjustizverwaltung eingerichtet oder anerkannt. Für Hessen ist dies das Oberlandesgericht Frankfurt a.M..
Wirtschaftsmediator und Gütestellen-Inhaber, Dr. Karsten Engler (Rüsselsheim, www.cmq-consult.de) berichtet aus 9 Monaten Covid-19-Situation:
"Ich bin insgesamt immer wieder überrascht, wie stark der Reflex von Streitenden in Richtung Rechtsanwalt und Gericht immer noch ist. Einige Rechtschutzversicherer steuern da auch mittlerweile gegen – sicher nicht ganz uneigennützig. Ich wage mal die These, dass jede dritte Klage unnötig und sogar zeitlich, finanziell und vom zu erwartenden Ergebnis her nicht sinnvoll ist. – Zumal in den meisten Fällen der Richter ab einem gewissen Punkt ohnehin einen Vergleich stark einfordert. Damit stehen die Streitenden fast wieder am Anfang.
Das Erarbeiten von Vergleichen auf Basis tatsächlicher Anliegen ist aber die Kerndisziplin einer Gütestelle. Daher sollte sie vielfach die erste Anlaufstelle sein. Das spart viel Zeit, Geld, Nerven und bringt fast immer eine Lösung, die für alle Seiten gut annehmbar ist, da sie ein Abbild der Themen ist, die allen Seiten wichtig sind. Außerdem liegt die Entscheidung über eine Einigung ausschließlich bei den Parteien."
Frage der Redaktion: "Über welche Fälle reden wir da grundsätzlich ?"
Dr. Engler: "Überall wo eine (vertragliche) Einigung angestrebt wird, ist die Gütestelle hilfreich. Zusätzlich gibt es Fälle, wo die Gütestelle Pflicht-Anlaufstelle ist: In Hessen muss insbesondere im Fall von Nachbarschafsstreitigkeiten vor dem Gang zu Gericht zuerst eine Einigung mit einer Gütestelle versucht werden. Was die wenigsten wissen: In der Zivilprozessordnung ist außerdem in jeder Klageschrift Stellung dazu zu beziehen, ob eine Lösung durch Mediation versucht worden ist. Wer hier Bereitschaft gezeigt hat, ist sicherlich im Gerichtsprozess etwas im Vorteil.
Eine Gütestelle hilft, eine Einigung zu erzielen. Damit ist sie außen vor insbesondere bei allen Themen des Strafrechts. Auch wenn man einen juristischen Präzedenzfall schaffen möchte, ist das ordentliche Gericht sicherlich die bessere Anlaufstelle."
ZUR PERSON:
NAME: Dr. Karsten Engler
ALTER: 45
BERUF: Wirtschaftsmediator, Management-Coach, Strategieberater
GÜTESTELLE ERREICHBAR über: https://www.cmq-consult.de/guetestelle-hessen/













