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Betriebsrats - Fortbildungen intensivieren

14.02.200710:20 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Wie der Leiter des Hamburger Instituts für Arbeits-und Betriebsverfassungsrecht, Richter am Arbeitsgericht a.D., Ferdinand K. Rotter, heute bekannt gab, ist zu beklagen, dass noch zu wenige Betriebsräte ihr Recht auf Fortbildung im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht wahrnehmen: "Dieses Recht ist eindeutig in § 37 Abs.6 Betriebsverfassungsesetz (BetrVG) geregelt", erklärte Ferdinand K. Rotter, " speziell für neu in den Betriebsrat gewählte Mitglieder ist es unerläßlich, Einführungsseminare zu besuchen, da ansonsten die wichtige Arbeit nicht geleistet und der Arbeitgeber keinen ansprechbaren Partner hat. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat schon seit Jahrzehnten entschieden, dass diese Einführungsseminare immer erforderlich und die Kosten dafür vom Arbeitgeber zu tragen sind."

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