(openPR) Wie der Leiter des Hamburger Instituts für Arbeits-und Betriebsverfassungsrecht, Richter am Arbeitsgericht a.D., Ferdinand K. Rotter, heute bekannt gab, ist zu beklagen, dass noch zu wenige Betriebsräte ihr Recht auf Fortbildung im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht wahrnehmen: "Dieses Recht ist eindeutig in § 37 Abs.6 Betriebsverfassungsesetz (BetrVG) geregelt", erklärte Ferdinand K. Rotter, " speziell für neu in den Betriebsrat gewählte Mitglieder ist es unerläßlich, Einführungsseminare zu besuchen, da ansonsten die wichtige Arbeit nicht geleistet und der Arbeitgeber keinen ansprechbaren Partner hat. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat schon seit Jahrzehnten entschieden, dass diese Einführungsseminare immer erforderlich und die Kosten dafür vom Arbeitgeber zu tragen sind."
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Über das Unternehmen
Das abr-Institut Hamburg ist ein noch "junges" Fortbildungsinstitut, sein Leiter, Richter am Arbeitsgericht a.D., Ferdinand K. Rotter, allerdings ist bereits seit 13 Jahren zunächst nebenberuflich während des aktiven Richteramtes, danach hauptberuflich als Referent in Betriebsratsseminaren und Fortbildungsveranstaltungen für betriebliche Führungskräfte tätig (gewesen). Das Institut mit Sitz in Hamburg bietet in ganz Deutschland Seminare im Arbeits-und Betriebsverfassungsrecht an. Die Maxime ist dabei, das eher komplizierte Recht für (in der Regel) Nichtjuristen "Recht einfach" darzustellen. Viele hunderte positiver Referenzen zeigen, dass das gelingt. Generelles Motto des abr-Instituts: Jetzt erst Recht!