Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg – Untersagung der Wahl eines Betriebsrates
(openPR) Das LAG Berlin-Brandenburg hat dem Wahlvorstand der easyJet Airline Company Ltd. durch einstweilige Verfügung untersagt, das Verfahren zur Wahl eines gemeinsamen Betriebsrats für das Bodenpersonal und das im Flugbetrieb beschäftigte Personal fortzuführen. Es hat damit die erstinstanzliche Entscheidung des Arbeitsgerichts Cottbus, das eine Wahl für zulässig gehalten hatte, aufgehoben.
Nach § 117 Abs. 2 BetrVG kann für die im Flugbetrieb beschäftigten Arbeitnehmer eine Vertretung nur durch Tarifvertrag errichtet werden. Ein derartiger Tarifvertrag ist bislang nicht abgeschlossen worden. Das Arbeitsgericht Cottbus hatte gleichwohl angenommen, § 117 Abs. 2 BetrVG stehe aufgrund europarechtskonformer Auslegung der Wahl eines Betriebsrats nicht entgegen. Dem ist das Landesarbeitsgericht nicht gefolgt.
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Pressemitteilung vom 30.10.2009, Az.: 6 TaBVGa 2284/09
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