(openPR) Rechtsanwalt Timo Stapf aus Mannheim erläutert die geplanten Reformen des Unterhaltsrechts und verdeutlicht die voraussichtlichen Auswirkungen auf die gültige Rechtslage im Familienrecht.
Rechtsanwalt Timo Stapf aus Mannheim veröffentlicht auf seiner Kanzlei-Website unter http://www.rechtsanwalt-stapf.de regelmäßig neueste Entwicklungen der Rechtsprechung und Vorhaben des Gesetzgebers und berichtet in seinem juristischen Forum unter http://forum.rechtsanwalt-stapf.de über neue Urteile und Tendenzen.
Zunächst geht der Rechtsanwalt aus Mannheim auf die Intension des Gesetzgebers ein. Mit der Reform des Unterhaltsrechts reagiert der Gesetzgeber auf gesellschaftliche Veränderungen und gewandelten Wertvorstellungen. Und die Gesellschaft hat sich in den vergangenen Jahren geändert: Die Zahl der Scheidungen ist gestiegen, die Frau nimmt ihre Rolle in der Ehe anders wahr, neue Familienformen sind entstanden (Stichwort: „Patchworkfamilie“), die Zweitehe ist häufiger geworden und die Gesellschaft akzeptiert die Eigenverantwortung nach der Ehe stärker. Aus diesen gesellschaftlichen Veränderungen schließt der Gesetzgeber seine Schlüsse und benennt die Ziele der Reform des Unterhaltsrechts.
Durch die Reform soll vor allem die Rechtsposition der Kinder im Falle einer Scheidung gestärkt werden. Die Kinder sollen bei den Unterhaltszahlungen Vorrang vor geschiedenen oder auch gegenwärtigen Ehepartnern haben. Außerdem sollen Eltern, die Kinder betreuen, an zweiter Rangstelle berücksichtigt werden.
Die Reform tritt nach den neuesten politischen Entwicklungen wohl erst im Juli statt im April 2007 in Kraft.
Den ausführlichen Bericht zum Neues Unterhaltsrecht finden Sie auf der Website des Rechtsanwalts:
http://www.rechtsanwalt-stapf.de
Rechtsanwalt Timo Stapf
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Rechtsanwalt Timo Stapf aus Mannheim betreibt eine zivilrechtlich ausgerichtete Kanzlei im Süden Mannheims. Die Tätigkeitsschwerpunkte der Mannheimer Kanzlei finden Sie im Internet unter http://www.rechtsanwalt-stapf.de/rechtsanwalt-mannheim/taetigkeitsschwerpunkt.htm .
Kernbereiche seiner anwaltlichen Tätigkeit sind Familienrecht, Mietrecht und Medienrecht. Aber auch andere zivilrechtliche Felder wie Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Kaufrecht, Erbrecht und viele mehr werden von Rechtsanwalt Stapf bearbeitet.
Die Publikation der Texte und des Logos erfolgte mit freundlicher Genehmigung von Rechtsanwalt Timo Stapf durch MANNHEIMS-WEBDESIGN IMHOF ( http://www.mannheims-web.de ). MANNHEIMS-WEBDESIGN IMHOF gestaltete und programmierte auch den Internetauftritt der juristschen Kanzlei.









