(openPR) Bereits zum 16. Mal veranstaltete das Deutsche Anwaltsinstitut die Jahresarbeitstagung Familienrecht, diesmal am 19. und 20. April in Köln. Das seit Jahren ungebrochene Interesse an der Tagung zeigte sich erneut im großen Zuspruch durch die über 300 Teilnehmenden. Für diese beinhaltete die zweitägige Veranstaltung ein prall gefülltes Programm, das alle großen Themen des Familienrechts abdeckte.
Die Moderation lag bei Prof. Siegfried Willutzki und Dr. Norbert Kleffmann, die souverän und fachkundig durch die Tagung führten. Die facettenreichen Vorträge behandelten alle wichtigen familienrechtlichen Bereiche: Unterhalts- und Verfahrensrecht, Versorgungsausgleich und Güterrecht wurden von verschiedenen Seiten beleuchtet.
So gab Hans-Joachim Dose, Vors. Richter am Bundesgerichtshof einen Überblick zur Rechtsprechung des BGH zum Elternunterhalt. Den neuen Regelungen nach § 1578b BGB widmete sich Roger Schilling, ebenfalls Richter am BGH.
Kontrovers: Das Wechselmodell
Als besonders spannend erwies sich der Vortrag zum Wechselmodell von Prof. Dr. Hildegund Sünderhauf-Kravets. Es zeigte sich, wie sehr dieses Thema auch innerhalb der Anwaltschaft polarisiert und wie kontrovers die Auswirkungen auf das Kindeswohl diskutiert werden. Die Jahresarbeitstagung präsentierte sich hier einmal mehr als ideales Forum für den Diskurs unter Experten.
Nicht weniger packend gestaltete Dr. Wolfram Viefhues seinen Vortrag, der sich mit den verfahrensrechtlichen Fallstricken im Unterhaltsrecht auseinandersetzte. Der Versorgungsausgleich stand im Fokus des gewohnt unterhaltsam vorgetragenen Beitrags von Frau Margarethe Bergmann und des Vortrags von Herrn Jörn Hauß, der seine Erkenntnisse prägnant in den 11 Geboten des Versorgungsausgleichs zusammenfasste.
Wie bei jeder der bisher 16 Tagungen referierte Werner Reinken stets orientiert an den Bedürfnissen der anwaltlichen Praxis zu den gegenwärtig drängenden Themen und der aktuellen Rechtsprechung im Familienrecht. Abgerundet wurde das Programm durch Vorträge zu Eheverträgen, Scheidungsverfahren und zum FamFG.
Gelegenheit zum Dialog bot sich für Teilnehmende und Referenten noch mit der erstmals ins Programm aufgenommenen Podiumsdiskussion, die von Frau Dr. Elisabeth Koch zum Thema „Billigkeit im Güterrecht“ moderiert wurde. Unterstützt wurde sie hierbei von Dieter Büte und Michael Klein.
Insgesamt wurde deutlich, dass mit dem breiten Themenspektrum der Tagung erneut die entscheidenden familienrechtlichen Fragestellungen aktuell und praxisorientiert auf den Punkt gebracht wurden.
Die 17. Jahresarbeitstagung Familienrecht findet 2014 am 4. und 5. April wieder in Köln statt.


