(openPR) Die Münchner Staatsanwaltschaft hatte beim Landgericht München I eine 498-Seiten umfassende Anklageschrift gegen den Initiator der VIP-Medienfonds Herrn Andreas Schmid eingereicht. Wie nunmehr bekannt wurde, hat das Landgericht die Anklage gegen Herrn Andreas Schmid, der sich bereits seit Herbst 2005 in Untersuchungshaft befindet, nun zugelassen. Aller Voraussicht nach wird der Strafprozess vor der vierten Strafkammer des Landgerichts München im April beginnen.
Die Anleger des VIP Medienfonds 3 und 4 sehen sich hingegen drohenden Steuerrückforderungen der Finanzämter ausgesetzt, da diese nunmehr geänderte Einkommensteuerbescheide versenden werden bzw. bereits versandt haben.
Nach den der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vorliegenden Informationen hat beispielsweise das Finanzamt Weinheim in Baden-Württemberg vor kurzem einem betroffenen Anleger einen geänderten Einkommensteuerbescheid zugestellt und ihn zur Zahlung von mehr als € 15.000,00 mit Zahlungsziel 5. März 2007 aufgefordert. Die Geschäftsführung der VIP Medienfonds hat deshalb mit einem Brief vom 5. Februar 2007 alle betroffenen Anleger angeschrieben und ihnen geraten, Vollstreckungsaufschub bei den jeweiligen Wohnsitzfinanzämtern zu beantragen, da ein Einspruch und ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gegen einen geänderten Folgebescheid (=Einkommensteuerbescheid) unzulässig sind. Ein entsprechend vorformuliertes Schreiben lag diesem Brief bei. Die Geschäftsführung der VIP Medienfonds hat es jedoch dabei unterlassen, die betroffenen Anleger darauf hinzuweisen, dass bei Beantragung eines Vollstreckungsaufschubs von den Finanzämtern gemäß § 240 AO grundsätzlich Säumniszuschläge in Höhe 12 % p.a. zu erheben sind, da der Vollstreckungsaufschub die Fälligkeit der Forderung unberührt lässt. „Für die betroffenen Anleger besteht jedoch eine effektivere und günstigere Handlungsoption“, so der Rechtsanwalt und Steuerrechtler Ralf Biebl von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.
Um keine steuerlichen Nachteile zu erleiden, sollten diejenigen Anleger, die demnächst geänderte Einkommensteuerbescheide erhalten oder bereits erhalten haben, umgehend ihre steuerrechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen.
Darüber hinaus sollten die Anleger auch prüfen lassen, welche Schadenersatzansprüche ihnen im Zusammenhang mit Ihrer VIP-Medienfondsbeteiligung zustehen. „Sollten Schadenersatzansprüche gegen die verantwortlichen Personen bzw. die involvierten Banken erfolgreich durchgesetzt werden, so erhält der Anleger sein investiertes Kapital zurück, wird von weiteren Darlehensverpflichtungen freigestellt (VIP 4) und kann auch den Ausgleich der steuerlichen Nachteile von den Anspruchsgegnern verlangen“, so Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „VIP" anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
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Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entschei-dung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.
Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Für die einmalige Beitrittsgebühr in Höhe von € 75,00 zu einer BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft gibt es folgende Leistungen:
Eine anwaltliche Erstberatung, die aufzeigt,
• ob Ansprüche bestehen,
• gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich diese Ansprüche richten,
• wie groß die Erfolgsaussichten sind und
• wie hoch das Kostenrisiko einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Rechtsverfolgung ist.
• Für rechtsschutzversicherte Anleger eine Deckungsanfrage bei der Versicherung













