(openPR) Bundesverfassungsgericht erklärt die niedrigere Besteuerung von Immobilien im Erbfall für verfassungswidrig.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 31.01.2007 bekanntgegeben: Das Bewertungsverfahren zur Ermittlung der Erbschaftssteuer ist verfassungswidrig und muss geändert werden.
Grund ist eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes: Die eigentlich vorgeschriebene Bewertung mit dem Verkehrswert wird bisher in vielen Bereichen durch Sonderregeln unterwandert. Begünstigt werden bisher Immobilien, Lebensversicherungen und Unternehmen.
Von der neuen Entscheidung sind Familien mit Immobilieneigentum besonders betroffen. Die bisherige Bewertung einer vererbten Immobilie mit in der Regel nur etwa 50% ihres Verkehrswertes entfällt nun. Das Gericht trug dem Gesetzgeber auf, bis 31.8.2008 eine gesetzliche Regelung zu schaffen, die für alle Arten von Erbschaftsgegenständen eine Bewertung nach ihrem Verkehrswert ermögliche.
Wer nun das Erbe nicht durch erhebliche Steuerbelastungen minder möchte, benötigt daher dringend und kompetenten Beratungsbedarf.
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