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Widerspruch zu einer einseitigen Ausschuss-Quelle

02.02.200714:06 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) 2. Februar 2007. Zu einer aktuellen Meldung der Nachrichtenagentur ddp (021311 Feb 07) erklärt Petra Pau, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE:

ddp meldet: „Im Fall des Guantanamo-Häftlings Murat Kurnaz hat es offenbar kein Freilassungsangebot der USA gegeben. Das hätten Geheimdienstmitarbeiter bei der Befragung im BND-Ausschuss am Donnerstag bestätigt…“ Schließlich heißt es in der ddp-Meldung weiter: „Auch sei bei der Befragung am Donnerstag vom Verfassungsschutz die Darstellung bestritten worden, Kurnaz habe damals schon als ungefährlich gegolten.“

ddp benennt nicht, wer die Quelle dieser Meldung ist. Auf jeden Fall verrät die Quelle eine auffällig einseitige Wahrnehmung dessen, was am Donnerstag wirklich alles gesagt wurde. Ich erspare mir öffentlich zu spekulieren, wer diese Ausschuss-Quelle sein könnte.

Ich widerspreche aber:
Nach meiner Wahrnehmung haben die meisten Zeugen im Ausschuss bekräftigt, dass Murat Kurnaz schon damals, nämlich 2002 als unschuldig galt. Und das bei deutschen und bei US-amerikanischen Diensten.

Und nach meiner Wahrnehmung gab es sehr wohl Aussagen, die auf eine früher mögliche Entlassung von Murat Kurnaz aus Guantanamo hinwiesen.

Deshalb ist auch die Annahme, die Bundesregierung und ihr nachgeordnete Dienste hätten eine frühere Freilassung des Bremer Kurnaz aktiv hintertrieben, mitnichten vom Tisch.

* * *

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