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Vergleichsangebot für Anleger des Falk Fonds 71

(openPR) In den Verfahren gegen die Anleger des insolventen Falk Fonds 71 wurde jetzt vom Insolvenzverwalter – dem Münchner Rechtsanwalt Josef Nachmann – ein Vergleich angeboten.

Den eingeleitenden Verfahren ging die Aufforderung des Insolvenzverwalters an eine Vielzahl von Anlegern der insolventen Falk Fonds 71 und 68 voraus, die seit dem Jahr 2000 an die Anleger – angeblich zu Unrecht – ausbezahlten Ausschüttungen nunmehr zurückzubezahlen. Die rund 2.000 Anleger, die dieser Aufforderung keine Folge leisteten, wurden ohne vorherige Ankündigung vom Insolvenzverwalter auf Rückzahlung der Ausschüttungen, insgesamt 10 Mio. Euro, verklagt.

Nicht nachvollziehbar erscheint im Zusammenhang, dass die seitens des Insolvenzverwalters erhobenen Klagen mittels Prozesskostenhilfe, also im weitesten Sinne durch die Staatskasse, vorfinanziert werden sollen. Die hinter dem Falk Fonds 71 stehenden Gläubigerbanken wie die Credit Suisse, DZ Bank oder DSL Bank – allesamt solvent – sehen keine Veranlassung die Kosten der Klagen zu übernehmen.

Das nunmehr vorliegende Vergleichsangebot zielt darauf ab, dass Anleger, die den Vergleich bis zum 20. Februar 2007 annehmen, 55 Prozent der zurück geforderten Ausschüttungen bis 28. Februar 2007 oder 60 Prozent bis zum 31. Juli 2007 bezahlen müssen.

Ob sich die Annahme des entsprechenden Vergleichsangebots als sinnvoll erweist, muss im Einzelfall geklärt werden. Anleger des Falk Fonds 71 sollten auf alle Fälle ihre rechtlichen Möglichkeiten überprüfen lassen.

Sofern den Anlegern des Falk Fonds 68 künftig ebenfalls ein Vergleich angeboten werden sollte, werden wir weiter berichten.

Diana Römhild
- Rechtsanwältin -

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