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Pressemitteilung: Kartellrecht und Universitätskliniken - Freiheit von Forschung und Lehre?

31.01.200712:37 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Berlin, 31.01.2007. Für Krankenhausübernahmen durch Universitätsklinika müssen besondere Regeln gelten, um den grundgesetzlich verankerten Schutz der Freiheit von Forschung und Lehre zu gewährleisten. Dies ergibt eine Analyse, die heute von der Unternehmensberatung Regorz Consulting GmbH veröffentlicht worden ist.

Der Prüfmaßstab in einer aktuellen Untersagungsentscheidung des Bundeskartellamts (B3-1002/06 Universitätsklinikum Greifswald – Kreiskrankenhaus Wolgast) erscheint nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Stattdessen müssen im Einzelfall die kollidieren Grundrechte sowohl der anderen Marktteilnehmer als auch der in Forschung und Lehre tätigen miteinander abgewogen werden. Hierzu wird ein verfassungskonformes Prüfungsschema vorgestellt.

Die Analyse kann kostenlos im Internet bezogen werden unter: www.regorz-consulting.de

Regorz Consulting GmbH
Neue Grottkauer Str. 3
12619 Berlin

Pressekontakt: Arndt Regorz (Geschäftsführer)

Tel: 030 / 21 79 11 87
Fax: 030 / 72 23 98 869

E-Mail
www.regorz-consulting.de

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