Pressemitteilung: Kartellrecht und Universitätskliniken - Freiheit von Forschung und Lehre?
(openPR) Berlin, 31.01.2007. Für Krankenhausübernahmen durch Universitätsklinika müssen besondere Regeln gelten, um den grundgesetzlich verankerten Schutz der Freiheit von Forschung und Lehre zu gewährleisten. Dies ergibt eine Analyse, die heute von der Unternehmensberatung Regorz Consulting GmbH veröffentlicht worden ist.
Der Prüfmaßstab in einer aktuellen Untersagungsentscheidung des Bundeskartellamts (B3-1002/06 Universitätsklinikum Greifswald – Kreiskrankenhaus Wolgast) erscheint nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Stattdessen müssen im Einzelfall die kollidieren Grundrechte sowohl der anderen Marktteilnehmer als auch der in Forschung und Lehre tätigen miteinander abgewogen werden. Hierzu wird ein verfassungskonformes Prüfungsschema vorgestellt.
Die Analyse kann kostenlos im Internet bezogen werden unter: www.regorz-consulting.de
Regorz Consulting GmbH
Neue Grottkauer Str. 3
12619 Berlin
Pressekontakt: Arndt Regorz (Geschäftsführer)
Tel: 030 / 21 79 11 87
Fax: 030 / 72 23 98 869

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Verantwortlich für diese Pressemeldung:Die Regorz Consulting GmbH ist eine auf das Gesundheitswesen spezialisierte Unternehmensberatung mit Sitz in Berlin. Ihre Tätigkeit umfasst die Beratung und Schulung zu betriebswirtschaftlichen und strategischen Fragestellungen. Themenschwerpunkte sind: Die optimale Bewältigung von Vergabeverfahren im Vertragswettbewerb (Krankenkassenausschreibungen) - sowohl aus Kassen- als auch aus Anbietersicht, DRGs / Krankenhausfinanzierung sowie Krankenhauscontrolling und Kostenmanagement.
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