(openPR) Essen, 29.01.2007 – Ein Gespräch über die anwaltliche Vergütung zu führen, ist sowohl für Rechtsanwälte als auch für ihre Mandanten offensichtlich ein heikles Thema – obwohl Vergütungsvereinbarungen im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ausdrücklich zugelassen sind: Von 1.000 vom Soldan Institut befragten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten gaben nur 32% ohne Einschränkungen an, dass ihnen das Gespräch über ihre Vergütung nicht unangenehm sei. 31% der Befragten gehen mit gemischten Gefühlen in ein solches Gespräch, für 13% ist es eher oder sogar sehr unangenehm. Zwei interessante Streiflichter der Befragung: Rechtsanwältinnen ist es deutlich unangenehmer über Geld zu sprechen als ihren männlichen Berufskollegen. Und: Unwohler fühlen sich Rechtsanwälte, das Vergütungsthema gegenüber Privatkunden anzusprechen – im Gespräch mit gewerblichen Mandanten fällt es der Anwaltschaft leichter, das Honorar zu thematisieren.
Die Wahrscheinlichkeit, von Mandanten auf das Thema Vergütung angesprochen zu werden, ist allerdings gering: Die meisten Rechtsanwälte schätzen, dass nur jeder zehnte Mandant von sich aus auf das Thema Vergütung zusteuert. Privatkunden sind hierbei zurückhaltender als gewerbliche Mandanten. Es liegt daher zumeist am Rechtsanwalt, ob offen über die Vergütungsfrage gesprochen wird. Der hierfür beliebteste Zeitpunkt ist nicht die erste Kontaktaufnahme mit der Kanzlei oder der Beginn des ersten Beratungsgesprächs: Am häufigsten sprechen, so das Soldan Institut, Anwalt und Mandant am Ende des ersten Gesprächstermins über die Vergütung.
Dr. Matthias Kilian, Vorstand des Soldan Instituts: „Für einen Berufsstand, zu dessen Selbstverständnis professionelle Kommunikation und absolute Dienstleistungsbereitschaft gehören, muss das Erörtern der eigenen Vergütung eine Selbstverständlichkeit sein, die keine Beklemmung auslösen darf. Die gleichwohl verbreitet anzutreffende Zurückhaltung der Rechtsanwälte erklärt sich aber zum Teil aus der Existenz der staatlich festgesetzten Anwaltsgebühren, die vom Rechtsanwalt auch bei Fehlen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit dem Mandanten abgerechnet werden können. Dass der Gesetzgeber begonnen hat, solche Gebühren abzuschaffen, zeigt umso deutlicher: Sowohl Rechtsanwälte als auch Mandanten müssen lernen, souverän und selbstbewusst die Sprache auf das Geld zu lenken.“
Rechtsanwalt Dr. Matthias Kilian
Tel.: 0221 – 470 2934
Mobil: 0177 – 884 5827
Prof. Dr. Christoph Hommerich
Tel.: 0201 86 12 390





