(openPR) München. Eine geschädigte Anlegerin hat heute über die Kanzlei ARENDTS ANWÄLTE beim Landgericht München I eine Klage gegen den bekannten Koch Alfons Schuhbeck eingereicht. Ziel der Klage ist, dass Herr Schuhbeck über den Verbleib der ihm für Anlagezwecke anvertrauten DM 800.000,- Auskunft erteilt. Der Starkoch sollte für diesen Betrag „Anteilsscheine“ kaufen, hat das Geld aber vermutlich zweckwidrig verwendet, zumindest bislang der Klägerin über die Verwendung keinerlei Auskünfte erteilt. Das Oberlandesgericht München hatte der Klägerin im Januar 2006 Prozesskostenhilfe gewährt und damit die Klage für durchaus aussichtsreich gehalten.
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