(openPR) Anti-Spam-Regelung - Verband warnt vor erheblichen Rechtsunsicherheiten für E-Mail-Marketer
Wiesbaden, den 24. Januar 2007 – Am 1. März soll das vom Bundestag vergangene Woche verabschiedete neue Telemediengesetz in Kraft treten. Der Deutsche Direktmarketing Verband (DDV) hat deshalb ein Positionspapier vorgelegt, in dem der Verband die Auswirkungen des neuen Gesetzes, insbesondere der Anti-Spam-Regelung, auf die Branche deutlich macht.
So befürchtet der DDV für die E-Mail-Marketer erhebliche Rechtsunsicherheiten bei der praktischen Umsetzung der künftigen Gestaltung der Betreffzeile, die für E-Mail-Marketer eine wichtige Eye-Catcher-Funktion hat. Im Gegensatz zum Werbebrief, bei dem bereits der Umschlag „interessant“ gestaltet werden kann, bleibt bei der Werbung per E-Mail lediglich die Betreffzeile, um die Neugier des Adressaten zu wecken.
Patrick Tapp, Vizepräsident Public Affairs und Verbraucherdialog: „Zwar unterstützt der DDV das Verbot absichtlicher Irreführung durch falsche oder keine Absenderangaben. Gleichwohl bietet das Gesetz keine hinreichende Definition über den Tatbestand einer „Verschleierung oder Verheimlichung“. Eine noch schärfere Anti-Spam-Regelung ist deshalb nicht zielführend“. Eine „Verschleierung“ liegt nach dem neuen Telemediengesetz immer dann vor, wenn Kommunikation keine oder irreführende Informationen über die tatsächliche Identität des Absenders oder den kommerziellen Charakter der E-Mail erhält. Völlig offen bleibt aber, ob es neben den irrführenden Betreffzeilen in Werbe-E-Mails wie „Letzte Mahnung“, „Staatsanwaltschaft“ oder „Ihre Rechung“ zulässig ist, zum Beispiel einen die Neugier des Adressaten weckenden Satz wie „Zahlen Sie zu viel für Ihre Krankenversicherung?“ zu verwenden, wenn in der E-Mail für eine Versicherung geworben wird.
„Die Anti-Spam-Regelung im neuen Telemediengesetz ist einmal mehr ein Beispiel, wie handwerklich schlampig der Gesetzgeber arbeitet. Eigentlich sinnvolle Regulierungen werden durch unzureichende Definitionen regelrecht ad absurdum geführt. Die schwarzen Schafe, die aus dem Ausland agieren und deren Adressen nicht zurück zu verfolgen sind, werden unbeschadet weiter machen wie bisher. Leidtragende der aufkommenden Rechtsunsicherheit sind letztlich diejenigen seriösen Unternehmen, die in keiner Form Verschleierung oder Verheimlichung betreiben, sondern schlicht und einfach nur legales, kreatives Marketing.“
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