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DDV überarbeitet Verpflichtungserklärung

08.10.200908:18 UhrVereine & Verbände

(openPR) Wiesbaden, den 7. Oktober 2009. Bereits vor Jahren setzte der Deutsche Dialogmarketing Verband DDV mit einer Verpflichtungserklärung zum Datenschutz in der Branche Zeichen für hohe Qualität und Transparenz. Das Instrument hat sich in der Branche erfolgreich als verbandsübergreifender Qualitätsstandard etabliert. Um den neuen Verpflichtungen durch die Datenschutznovelle im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung Rechnung zu tragen, wurde die Verpflichtungserklärung „Auftragsdatenverarbeitung und Datenumgang“ für Dienstleister und ihre Auftraggeber jetzt überarbeitet.
In dem eigens für das Projekt gegründeten Arbeitskreis im DDV wurde das seit Jahren bestehende, bewährte System der DDV-Verpflichtungserklärung so erweitert, dass die Umsetzung der neuen Verpflichtungen praxistauglich gelöst wird. Die aktuelle DDV-Verpflichtungserklärung „Auftragsdatenverarbeitung und Datenumgang“ gliedert sich in einen Vorspann zum Verständnis und zum Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen, Mindestanforderungen zur Auftragsdatenverarbeitung sowie Pflichten zum Datenumgang. Eine Fassung der Verpflichtungserklärung in englischer Sprache liegt ebenfalls vor.
Die Verpflichtungserklärung DDV-Standard kann von Nichtmitgliedern und Mitgliedern unterzeichnet werden. Die unterzeichnenden Unternehmen erkennen damit an, standardisierte Datenschutzvorgaben zu erfüllen, und machen dies gegenüber dem Markt transparent. Die Erklärung wird beim DDV hinterlegt und die Unterzeichnung entsprechend dokumentiert. Für Mitglieder der Councils DirectMail-Services, Print und Service sowie des List Councils im DDV ist die Abgabe der Verpflichtungserklärung zwingend. Das Verfahren verfolgt damit das Ziel, verbandsübergreifend einen einheitlich hohen Qualitätsstandard in der Branche zu wahren.
Ab Ende Oktober wird auf der DDV-Website in einer jedermann zugänglichen, monatlich aktualisierten Gesamtdokumentation festgehalten, unter welchem Datum vom jeweiligen Unternehmen eine Verpflichtungserklärung abgegeben wurde. Diese belegt die Zusicherung der unterzeichnenden Unternehmen - Mitglieder wie Nichtmitglieder des DDV - die aktuellen Vorgaben zu erfüllen.
Alle Informationen zur Verpflichtungserklärung sowie die überarbeitete Version finden Sie auf der DDV-Website, www.ddv.de >> Themen >> Qualitätssicherung.

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