(openPR) Eine Familie nimmt Pflegekinder auf und entlastet somit unseren Staat. Denn die Pflegekosten in einem Heim wären weit höher, als das gezahlte Pflegegeld von 202,- €. Offensichtlich scheint sich unser Staat aber nicht sonderlich darüber zu freuen, denn er ist der Meinung, 202,- € sind zu viel! Dies begründet sich aus der Tatsache, dass man diese 202,- € ab dem 3.Kind zu 75% auf das ALG II der Pflegeeltern anrechnet. Ja es wird sogar noch viel besser. Unser so genannter Sozialstaat ist der Meinung, dass das 4. Pflegekind überhaupt kein Pflegegeld mehr benötigt, denn dieses wird voll auf das ALG II angerechnet.
Stellen wir also fest, dass das Pflegegeld für die ersten 2 Kinder, ein anrechnungsfreies Einkommen darstellt, welches für den erzieherischen Einsatz der Pflegeeltern mit 202,- € vergütet wird. Grotesk die Feststellung, dass das 3.Kind nun nur noch 25% und ab dem 4.Kind gar kein erzieherischer Einsatz erfordert! Wie kann man dass verstehen?
Vergleichbar wäre vielleicht ein Beispiel mit Pflegegeld für Behinderte , die in häuslicher Pflege betreut werden. Diese 205,- € / bei Stufe 1 sind grundsätzlich anrechnungsfrei, wobei es auch noch keine Bestimmung gibt, dass bei der Pflege ab einem 3.Behinderten, die Leistungen durch die Anrechnung auf das ALG II gekürzt werden kann. Ist ja auch ein sehr fraglicher Gedankengang, da auch der 3. und 4.Behinderte weiter gepflegt werden muss.
Wie kann man also die Kürzung ab dem 3. Kind (durch Anrechnung auf das ALG II) bei Pflegekindern rechtfertigen, die doch alle das gleiche Recht auf erzieherische Betreuung haben? Egal ob nun Kind 1 oder Kind 4!
Muss man solche Gesetze verstehen?
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