(openPR) Wer noch keine „Riester-Rente“ oder „Rürup-Rente“ abgeschlossen hat, aber die Förderung für dieses Jahr noch nutzen möchte, hat nur noch wenige Tage Zeit, sich die Förderung zu sichern. Spätestens am 29.12.2006 sollte der Antrag bei der Gesellschaft vorliegen.
Die Riester-Rente ist besonders für Familien durch die Kinderförderung interessant. Allerdings kann diese Vorsorgeform auch für gutverdienende Angestellte und Beamte interessant sein. Förderberechtigt sind Angestellte, Arbeiter, Beamte, Wehr- und Zivildienstleistende sowie 400 Euro-Jobber, sofern Sie den 15 % Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers auf den vollen Satz (19,5 in 2006 bzw. 19,9 in 2007) erhöhen.
Und so könnte ein Riester-Sparvertrag einer Familie aussehen: Die Frau erzieht die zwei Kinder und ist direkt förderberechtigt, da dass jüngste Kind 2 Jahre ist. Sie zahlt den Mindestbeitrag in Höhe von 60 Euro pro Jahr in den Riester Vertrag ein und erhält 114 Euro Grundzulage und 2 x 138 Euro Kinderzulage = 390 Euro Gesamtförderung! Der Ehemann verdient 35.000 Euro. Er zahlt, um die volle Förderung zu erhalten, 3 % seines Bruttoeinkommens in einen Riester-Vertrag ein (1.350 Euro). Auch er erhält die Grundzulage in Höhe von 114 Euro und darüber hinaus hat der Sparer eine Steuerersparnis in Höhe von 243 Euro.
Vereinfacht ausgedrückt: Die Familie zahlt an Eigenbeitrag 1.053 Euro im Jahr und 1.800 Euro werden für die Altersvorsorge angespart.
Selbstverständlich hat der Gesetzgeber Kriterien festgelegt, die erfüllt sein müssen, um die Förderung zu erhalten:
1.Die Rente muss lebenslang gezahlt werden, max. 30 % dürfen zu Rentenbeginn einmalig entnommen werden.
2.Die Rente darf frühestens mit 60 ausgezahlt werden.
3.Wird der Vertrag vor dem 60. Lebensjahr gekündigt, müssen alle Förderungen zurückgezahlt werden.
Die Rürup-Rente ist insbesondere für Selbständige und Freiberufler interessant. So können Beiträge in Höhe von 20.000 Euro (Ledige), bzw. 40.000 Euro (Verheiratete) zu 62 % im Jahre 2006 steuerlich geltend gemacht werden. Im Jahre 2007 können 64 % der Beiträge steuermindend geltend gemacht werden. Dieser Prozentsatz erhöht sich jährlich um 2 %, bis dann im 2025 die gesamten Beiträge steuerlich anerkannt werden.
Wer sich die Förderung für dieses Jahr noch sichern möchte, hat es gar nicht so leicht, noch einen Ansprechpartner zu finden. Viele Berater sind schon im Urlaub und über die Weihnachtsfeiertage sind alle Geschäftsstellen geschlossen. Ein besonderes Angebot bietet da das Internetportal www.mein-finanzkonzept.de: Es können Verträge bis zum 29.12.2006 abgeschlossen werden. Darüber hinaus ist auch eine persönliche Beratung während der Weihnachtsfeiertage möglich. Die genauen Zeiten finden Sie auf den Internetseiten des Anbieters. Der Betreiber sichert sogar zu, dass Angebote, die angefordert werden, garantiert innerhalb von 24 Stunden dem Interessenten zugestellt werden. In den meisten Fällen dürfte die Zustellung sogar innerhalb von nur einer Stunde erfolgen. Nach eigenen Angaben ist der Anbieter unabhängig und kann dem Besucher die Angebote fast aller Gesellschaften zur Verfügung stellen.
Stelthove Finanzservice
Michael Stelthove
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