(openPR) Diese Situation gibt es häufig in Unternehmen oder Arztpraxen: Der Ehepartner oder ein Kind arbeiten als Angestellte im Unternehmen mit und entrichten jeden Monat die Beiträge für z.B. die Renten- und Arbeitslosenversicherung. Dann sind Sie doch auch versichert, oder? In vielen Fällen dürfte die überraschende Antwort Nein lauten.
Unglaublich, aber wahr: Die Bundesagentur für Arbeit prüft erst, ob eine Versicherungspflicht vorlag, wenn der Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt wurde. Liegt keine Versicherungspflicht vor, besteht auch kein Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Ein Praxis-Fall: Eine Frau war in der Tischlerei Ihres Mannes viele Jahre angestellt. Die Auftragslage wurde schlechter und Ihr Mann entließ seine Ehefrau. Diese stellte beim damaligen Arbeitsamt einen Antrag auf Arbeitslosengeld. Der Antrag wurde abgelehnt. Die Begründung: Weil die Ehefrau einen Darlehensvertrag für das Unternehmen mit unterzeichnete, sei Sie unternehmerisch tätig geworden und somit nicht versicherungspflichtig.
Auch GmbH-Geschäftsführer betroffen
Es gibt viele weitere Gründe, warum keine Versicherungspflicht vorliegen könnte. Eine individuelle Prüfung sollten alle Angehörigen, die im Unternehmen angestellt sind, durchführen. Ich kenne in Deutschland 3 Kanzleien, die sich auf dieses Themengebiet spezialisiert haben. Eine Spezialisierung ist nach meiner Einschätzung von großer Bedeutung, schließlich gibt es im Sozialversicherungsrecht viele Dinge zu beachten. Auch Geschäftsführer einer GmbH und Prokuristen sollten diese Prüfung durchführen. In vielen Fällen dürfte auch bei diesen Personen keine Versicherungspflicht vorliegen.
Bis die Prüfung abgeschlossen ist, vergehen häufig Monate. Allerdings erlangt man nur so absolute Klarheit.
Wir bieten Interessenten einen Vorab-Check an. Innerhalb von 48 Stunden wird die Auswertung dem Interessenten per E-Mail zugestellt.
Notwendige Maßnahmen, wenn keine Versicherungspflicht vorliegt
Liegt keine Versicherungspflicht vor, sollten sich die Betroffenen privat versichern. Eine gute Beratung ist in diesem Fall sehr wichtig. Z.B. sollte das Risiko der Berufsunfähigkeit abgesichert werden. Die Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung sollten in eine betriebliche Altersversorgung oder in eine Privatrente investiert werden. Vorteil: Die Chance auf eine höhere Rente steigt dramatisch an. Auch die Leistungen bei einer guten Berufsunfähigkeitsversicherung sind besser als die gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung. Alle Angestellten, die nach 1961 geboren sind, haben ohnehin nur Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Eine individuelle Analyse ist nach meiner Einschätzung unumgänglich.
Als Ergebnis könnten Betroffene eine deutlich verbesserte Absicherung bei gleichen Beiträgen erhalten. Zusätzlich werden unrechtmäßig gezahlte Beiträge erstattet. Für die Rentenversicherung unbefristet. Für die anderen Versicherungen werden nur für 5 Jahre rückwirkend die Beiträge erstattet – inklusive Arbeitgeberanteil.
Den Vorab-Check können Interessenten unter www.mein-finanzkonzept.de anfordern.
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