(openPR) Auf den Steuerzahler kommen 2007 einige Änderungen zu. Trotz allen Klagens wird die Mehrwertsteuer ab dem 1.1.2007 von derzeit 16 auf 19 Prozent angehoben. Der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent für Lebensmittel, Bücher und Zeitschriften bleibt erhalten. Doch was viele nicht wissen: Mit der Mehrwertsteuer wird ebenfalls die Versicherungssteuer von 16 auf 19 Prozent erhöht, wodurch sich viele Policen verteuern. Wichtige Einschnitte wird es auch bei Steuervergünstigungen für Arbeitnehmer geben. Den steuerlichen Belastungen stehen aber auch teilweise Entlastungen gegenüber: Unterm Strich sinkt die Sozialabgabenlast durch niedrigere Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.
Von der Anhebung der Versicherungssteuer auf 19 Prozent sind Versicherungssparten wie Kfz-, Haftpflicht-, Sach-, Unfall- und Rechtsschutz betroffen. Sollten Versicherungen die Erhöhung der Versicherungssteuer an die Kunden weitergeben, kann dies nicht für eine vorzeitige Kündigung der Police genutzt werden. Zwar steht Kunden in einigen Versicherungsbereichen, wie z.B. der Kfz-Versicherung, ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, wenn sich die vereinbarte Prämie während der Laufzeit ändert. Die Anhebung der Versicherungssteuer stellt jedoch keinen Sachverhalt dar, der zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt.
Im Unterschied zur bisherigen Steuerreglung können im nächsten Jahr weitaus weniger Steuerzahler die Fahrtkosten für den Weg zur Arbeit geltend machen. Wer weniger als 21 Kilometer von zu Hause entfernt arbeitet, kann künftig keine Fahrtkosten bei der Steuererklärung angeben. Ab dem 21. Kilometer werden 30 Cent pro gefahrenem Kilometer anerkannt. Tatsächlich bringt der Fahrtkostenabzug erst ab einer Strecke von 34 Kilometern eine zusätzliche Entlastung. Ein Arbeitnehmer kann bei durchschnittlich 230 Arbeitstagen im Jahr insgesamt 966,- Euro an Fahrtkosten geltend machen. Wer nur 33 Kilometer zur Arbeit fährt, kann seine Fahrtkosten mit der Werbekostenpauschale von 920,- Euro ohne besonderen Nachweis berücksichtigen lassen.
Künftig können nur noch echte Heimarbeiter das Arbeitszimmer in den eigenen vier Wänden steuermindernd geltend machen. Kosten für das häusliche Arbeitszimmer sind künftig nur dann steuerlich absetzbar, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet. Was darunter genau zu verstehen ist, wird im Jahr 2007 sicher einige Gerichte beschäftigen. Eine genaue Definition dafür gibt es derzeit nicht.
Auf die Lohnabrechnung im Januar wird so mancher mit einem lachenden und einem weinenden Auge blicken. So wird der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung von 19,5 auf 19,9 Prozent angehoben. Im Gegenzug wird der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung von 6,5 auf 4,2 Prozent gesenkt. Unterm Strich sinkt die Sozialabgabenlast damit um 1,9 Prozentpunkte.
Wer erfahren möchte, wie viel vom Bruttogehalt 2007 tatsächlich auf dem Konto landet, kann sich über den aktuellen Gehaltsrechner von banktip.de das Nettogehalt errechnen lassen. Steuerliche Änderungen im kommenden Jahr sind im Rechner bereits berücksichtigt.
Weitere Informationen zu Steuern, Elterngeld und Kürzungen von Steuervergünstigungen im nächsten Jahr finden sie auf der Seite www.banktip.de.
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Alexander Borais
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