(openPR) Finanzämter nehmen im März die Bearbeitung auf!
Im März beginnen die Finanzämter mit der Bearbeitung der Steuererklärungen für das Jahr 2019. Warum sich eine zügige Abgabe der Einkommensteuererklärung lohnen kann, erklärt der Bund der Steuerzahler (BdSt) Bezirksverband Neumünster-Segeberg.
Erwarten Sie eine Rückzahlung vom Fiskus, rät der Bund der Steuerzahler die Steuererklärung möglichst frühzeitig einzureichen. Denn die Erklärungen werden in der Regel in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet, erklärt Bezirksverbandsvorsitzender Hans-Peter Küchenmeister. Wer seine Einkommensteuererklärung früher abgibt, bekommt im Regelfall auch schneller seine Erstattung.
Papiervordrucke mit eDaten
Für Arbeitnehmer, die ihre Einkommensteuererklärung noch auf den Papierformularen abgeben dürfen, werden die sog. eDaten wichtig. Was dahinter steckt: Zeilen in der Erklärung, die mit einem „e“ gekennzeichnet sind, müssen vom Steuerzahler nicht mehr ausgefüllt werden, denn diese Angaben liegen dem Finanzamt bereits vor. Hierbei handelt es sich z. B. um vom Arbeitgeber gemeldete Lohndaten oder Angaben zur Kranken- und Rentenversicherung.
Ratgeber vom BdSt
Auf was Sie bei der Einkommensteuererklärung in diesem Jahr außerdem besonders achten sollten, erklärt der Bund der Steuerzahler im aktuellen Ratgeber „Checkliste zur Einkommensteuer 2019“. Die Checkliste kann kostenlos angefordert werden. Ein Anruf beim Bund der Steuerzahler unter der Nummer 0431-99 01 650 genügt.
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