(openPR) Die Anweisung der Norderstedter Oberbürgermeisterin Elke Röder, ein regionales
Unternehmen von städtischen Projekten auszuschließen, stößt beim Bund der Steuerzahler (BdSt) Neumünster/Segeberg auf Befremden. „Verstößt die frisch gewählte Amtsinhaberin damit eventuell gegen das gesetzliche Vergaberecht?“ fragt der Bezirksvorsitzende Hans-Peter Küchenmeister.
Vorrangiges Ziel des schleswig-holsteinischen Vergaberechts ist die wirtschaftliche und
sparsame Verwendung von Haushaltsmitteln. Darauf zu achten hat sich der Bund der Steuerzahler zur Aufgabe gemacht. Wenn ein Unternehmen ausgeschlossen wird, verhindert die Verwaltung eine geeignete Auswahl und einen wirklichen Wettbewerb.
Aus etlichen Berichten und Erklärungen scheinen es persönliche Vorbehalte der Verwaltungsleiterin gegenüber dem Verlagsinhaber zu geben. „Wird persönlicher Zwist auf dem Rücken der Steuerzahler ausgetragen?“, fragt sich der Steuerzahlerschützer besorgt.
Küchenmeister erinnert an die Neutralitätspflicht der öffentlichen Verwaltung. Am Montag, den 26. März tagt der Hauptausschuss der Stadt Norderstedt und die Oberbürgermeisterin wird unbequeme Fragen beantworten müssen. Die gewählten Kommunalpolitiker werden sicherlich darauf achten, dass Recht und Gesetz auch im Sinne der Steuerzahler eingehalten werden.



















