(openPR) München, 19. Dezember 2006 – Jedes Jahr wollen tausende Menschen in die Vereinigten Staaten einwandern. Viele von ihnen warten jahrelang auf die Bewilligung ihres Visumsantrags. Nur Wenige wissen, dass es ein Visumsprogramm der USA gibt, in dem jährlich die Zahl der möglichen Green Cards nicht ausgeschöpft wird. In der Visumskategorie EB-5 stehen jährlich 10.000 Visa für Unternehmer, die Investitionsmöglichkeiten nutzen und dauerhaft in den USA leben wollen, zur Verfügung
Investmentkriterien
Die Investitionssumme ist regionsabhängig und beträgt zwischen 500.000 US$ und 1 Mio. US$. Der ausländische Investor muss in geschäftsführender Ebene in die Investition eingebunden sein. „Will sich der Investor nicht am Tagesgeschäft des Unternehmens beteiligen, ist dieses Kriterium auch durch eine Limited Partnership erfüllt“, erklärt Heinrich-Peter Rothmann, deutscher Botschafter a. D., ehemaliger Generalkonsul in Atlanta und San Francisco und jetzt Rechtsanwalt bei Bridgehouse. Voraussetzung in beiden Fällen ist allerdings, dass durch die Investition zehn Vollzeitarbeitsplätze (mindestens 35 Stunden pro Woche) geschaffen oder erhalten werden. Investiert man in einem, von der US-Regierung bestimmten, sogenannten „Regional Center“ reicht auch die indirekte Beschäftigung von zehn Arbeitnehmern. Das heißt, dass ein anderes Unternehmen durch die Investition zehn Arbeitplätze schafft oder erhält.
Vorteile des EB-5 Programms
Das EB-5-Visum ist der schnellste Weg für einen Investor, dessen Ehepartner und minderjährige Kinder (bis 21 Jahren) dauerhaft in den USA zu leben. Die „bedingte“ Green Card erhält man bei Bewilligung innerhalb eines Jahres nach Antragstellung. Damit kann der Investor und seine Familie in die USA einreisen. „Bei familienbezogenen Visumsarten beträgt die Wartezeit zwischen fünf und 22 Jahren, andere beschäftigungsbezogene Kategorien wurden in den letzten Jahren stark reduziert, hier bietet EB-5 echte Vorteile“, unterstreicht Thomas P. Fischer, Berater für praktische Fragen der US-Einwanderung und ehemaliger Direktor der U. S. Einwanderungsbehörde in Atlanta. Nach zwei Jahren muss der Investor nachweisen, dass sein Investment noch besteht und damit zehn Arbeitsplätze geschaffen wurden. Dadurch wird der bedingte Status der Green Card aufgehoben und der Investor erhält die reguläre, permanente Green Card. Sobald er diese erhalten hat, kann er seinen Investmentanteil jederzeit veräußern. Weitere fünf Jahre nach Erhalt der permanenten Green Card kann die amerikanische Staatsbürgerschaft beantragt werden.
Zeitplan
Als Grundlage für die Beantragung muss der Investor eine Due Diligence Analyse über die wirtschaftliche und finanzielle Realisierbarkeit seiner Geschäftsidee durchführen. Danach kann er den EB-5-Antrag bei der amerikanische Einwanderungsbehörde (CIS – U.S. Citizenship and Immigration Services) stellen. Gleichzeitig wird die Investitionssumme auf ein Treuhandkonto überwiesen. Die Bearbeitungszeit für den EB-5-Antrag beträgt durchschnittlich drei Monate. In dieser Zeit wird der Investitionsbetrag auf dem Treuhandkonto verzinst.
Nach Bewilligung des EB-5-Antrags kann eine Green Card bei der US-Botschaft oder am Konsulat im Heimatland des Investors beantragt werden. Wenn der Antragsteller bereits in den Vereinigten Staaten lebt, muss der aktuelle Visumsstatus angepasst werden. Die Gelder auf dem Treuhandkonto werden auf ein Konto der neu gegründeten Gesellschaft weitergeleitet. Die Bearbeitungszeit für die „bedingte“ Green Card beträgt ca. neun Monate.
Drei Monate vor Ablauf der „bedingten“ Green Card muss der Investor bei der CIS nachweisen, dass die Investitionssumme nach wie vor vorhanden und die Beschäftigungsauflage erfüllt ist. Nach Prüfung dieser Voraussetzungen stellt die Behörde für den Investor und seine Familie die reguläre Green Card (permanent resident status) aus.
Bis zum Erhalt des „permanent resident status“ vergehen durchschnittlich vier Jahre. „Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass der Antragsteller mit seiner Familie bereits ab Erteilung der Green Card, also nach nur einem Jahr, in die Vereinigten Staaten ziehen kann,“ hebt Heinrich-Peter Rothmann hervor.
Absicherung der Investitionssumme
Die Investmentgelder werden bei Antragstellung auf ein unabhängiges Treuhandkonto einbezahlt. Wenn der EB-5-Antrag bewilligt ist, werden die Gelder auf ein Konto des Unternehmens überwiesen. Sollte der Antrag des Investors von der US-Einwanderungsbehörde abgelehnt werden, erhält der Investor die Investitionssumme zurück. Solange sich die Gelder auf dem Treuhandkonto befinden, gelten diese nicht als Investmentkapital.
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