(openPR) Der Bund der Steuerzahler hat in Zusammenarbeit mit der Verbraucherinitiative Aeternitas e.V. jetzt die Gebühren der Friedhöfe in ganz NRW verglichen. Das Lippstadt dabei nicht gut abschneiden würde, war den heimischen Bestattern aber schon vorher klar. „Gebührensteigerungen von bis zu 702 Prozent und durchschnittlich immerhin 89 Prozent waren schon ein Schock“, erklärt Bestattermeister Dirk Walter seinen ersten Eindruck von den neuen Gebühren. „Ich habe dem Rat versucht klar zu machen, was das für die Menschen in Lippstadt bedeutet, doch geändert hat das nichts“.
Entsprechend gibt es seit dem 1. Juli dieses Jahres in Lippstadt neue Friedhofsgebühren, doch nicht jeder hat davon schon gehört. Wer jedoch schon den traurigen Fall hatte und einen lieben Menschen seit dem 1. Juli beerdigen musste, der staunte nicht schlecht. Sterben ist wirklich teuer geworden.
Nun hat Lippstadt einen unrühmlichen Spitzenplatz unter den teuersten Gemeinden Nordrheinwestfalens eingenommen. So liegt Lippstadt zum Beispiel bei den Urnenreihengräbern auf Platz drei, bei den anonymen Urnengräbern auf Platz 5 und bei den Urnenwahlgräbern sogar auf Platz 2. Dabei sind in die Studie über 360 Gemeinden und auch Städte wie Düsseldorf, Köln und Bonn eingeflossen.
Das bedeutet für die Angehörigen in einem Trauerfall eine erhebliche finanzielle Belastung. So schlägt jetzt ein neues Urnenreihengrab mit Grabbereitung, Nutzungsgebühr der Grabstelle und Hallennutzung mit 1.832,75 Euro zu Buche, vor dem 1. Juli waren das 600 Euro – eine Verdreifachung! Die vorher günstigste Form der Beisetzung war eine anonyme Urnengrabstelle. Die kostete mit Grabbereitung aber ohne Nutzung der Trauerhalle nur 300 Euro, eine echte Alternative für Menschen mit wenig Geld – jetzt sind es 1.417,75 Euro. Das ist immer noch die günstigste klassische Bestattungsform in Lippstadt.
Nicht neu, aber jetzt interessant ist die alternative der Ascheverstreuung auf dem Hauptfriedhof. Die mit insgesamt 820 Euro momentan günstigste Beisetzungsform in Lippstadt findet aber noch kaum Zuspruch. Eine einfache formale Hürde ist meist der Grund. „Um nach der Einäscherung verstreut zu werden, muss man dies zu Lebzeiten handschriftlich festhalten, der Vorgang ist ja nicht umkehrbar“, erklärt Walter weiter „die meisten Angehörigen, die sich dafür interessieren, haben jedoch nur die mündliche Aussage des nun Verstorbenen – das reicht nicht aus.“
Wann die Stadt Lippstadt die Gebühren, wie angekündigt, wieder senken will, steht in den Sternen. Hoffentlich ist es nicht wie bei den meisten Steuern und Gebühren – von lieb gewonnenen Einnahmen trennt man sich nur ungern wieder. Für die Bürger der Stadt Lippstadt kann man nur hoffen, denn eine Wahl gibt es nicht.











