(openPR) Trinationale Umweltcharta findet kein offenes Ohr beim Flughafen
Die einmal jährlich tagende Umweltkommission traf sich unter Leitung des Kantons Baselland am Flughafen und zeigte einmal mehr die Begrenztheit dieses Gremiums. Die Kommission wurde ursprünglich eingesetzt als trinationales Forum, um die Aspekte der Umweltverträglichkeit des Flughafens mit allen Interessengruppen zu diskutieren. Neben Behörden und Bürgermeistern sind die Bürgerorganisationen (Schutzbund Schweiz, ADRA Frankreich, BISF Deutschland) mit je einer Stimme als Vollmitglieder in den jeweils fünfköpfigen Länderdelegationen vertreten.
Im Juli unterschrieben die BISF, die ADRA und das Forum Flughafen nur mit der Region, das nicht in der Kommission vertreten ist, die trinationale Umweltcharta, die am Schluss auf der Tagesordnung der diesjährigen Kommissionssitzung stand. Die drei Eckpunkte der Charta, die ein einheitliches Nachtflugverbot von 22-7 Uhr, eine Begrenzung der Flugbewegungen auf 100,000 (20% mehr als zur Zeit) und eine strikte Anwendung von Direktstarts und Landungen (grundsätzlicher Verzicht auf 270° Start- und Landekurven) wurden vom Präsident der ADRA (Patrick Striby) vorgetragen. Die gesamte für die Sitzung vorgesehene Zeit wurde von der Selbstdarstellung des Flughafens aufgebraucht. Um eine Diskussion der Charta zu ermöglichen, bedurfte es hartnäckiger Durchsetzungskraft, um eine entsprechende Verlängerung der Sitzung zu erreichen.
Im Vorfeld und auch während der Sitzung kamen positive Signale zur Umsetzung der Charta aus Frankreich und Deutschland. Ebenso hatte die Flughafendirektion im Vorfeld schriftlich zugesichert sich an der Diskussion beteiligen zu wollen. Es ist aber klar geworden, dass der Flughafen für eine Diskussion zur Zeit noch nicht bereit ist.
Flughafendirektor Jürg Rämi hat zum geforderten einheitlichen Nachtflugverbot insofern Stellung genommen, als er in keiner Weise Zugeständnisse machen könne, weil sonst Arbeitsplätze im Frachtflugbereich gefährdet seien. Immerhin wird am EAP 10% des gesamten Flugaufkommens nachts abgewickelt. Mit dieser Argumentation wird eingeräumt, dass das bereits bestehende Nachtflugverbot über Basel, in dessen Genuss die übrigen Anrainerstaaten auch kommen wollen, Arbeitsplätze gefährdet. Der Flughafen gibt somit unfreiwillig die Problematik der aktuellen trinationalen Ungleichbehandlung zu. Die Umweltorganisationen vertreten den Standpunkt Arbeitsplätze am EAP zu erhalten und zusätzlich zu schaffen, die mit einer Nachtruhe vereinbar sind wie z.B. durch Förderung von Jet Aviation, wo Flugzeuge von zur Zeit 900 Mitarbeitern umgebaut werden. Auch zur Deckelung der Flugbewegungen auf maximal 100.000 pro Jahr kam ein deutliches „Nein!“. Zuvor wurde vom Flughafen die Lärmbelastung im Verlauf der letzten Jahre dargestellt. 2006 wurde mit 80.000 Flugbewegungen genau soviel Lärm produziert, wie 2002 mit 126.000. Ein uneingeschränkter Verzicht auf die in der Charta geforderte Begrenzung, lässt darauf schließen, dass der Flughafen eine Erhöhung der Lärmbelastung von über 25% für seinen zukünftigen Betrieb in Kauf nimmt. Da bisher nur Basel eine Deckelung auf weniger als 3.000 Flüge pro Jahr für sich erreicht hat, bedeutet die Aussage von Direktor Rämi nichts anderes als die Aussicht auf signifikant erhöhten Lärm- und Abgasemissionen von Allschwil über Frankreich bis nach Deutschland.
Wenn der Flughafen als Unternehmen einer Reglementierung seiner Aktivitäten hier skeptisch gegenübersteht, so ist das im Prinzip verständlich. Es ist aber verwunderlich, wenn das Aufsichtsgremium dieselbe Haltung vertritt. Der Vizepräsident des Flughafenverwaltungsrates Eduard Belser ging soweit zu sagen: „Da werden Sie von mir keine Antwort erhalten!“, nachdem er vom BISF-Vertreter gebeten wurde zuzusichern, die Charta im Aufsichtsgremium des Flughafens zu behandeln. Die Medienmitteilung des Flughafens vom 10. Jan. 06 zum EAP-Jahr 2005 liess anderes erwarten - Zitat: "......Wie in der Vergangenheit wird der EuroAirport seine Ziele unter Beachtung des Dialogs mit seinen Anrainern verfolgen und die Zusammenarbeit mit seinen regionalen Partnern verstärken.......".
Obwohl im Namen der Umweltkommission der Begriff der Trinationalität verankert ist, spricht der Tenor in der Kommission eher dafür, dass zuforderst Gebietsinteressen vertreten werden. Ein echtes trinationales Verständnis, wie es der Charta zugrunde liegt, muss dieses Gremium erst noch entwickeln. Im Jahr 2007 wird die Sitzung unter der Leitung des Regierungspräsidiums Freiburg stattfinden. Es wird das Bestreben der Umweltorganisationen sein, die Zeit bis zum nächsten Herbst zu nutzen, um einen positiven Dialog in Sachen Fluglärm und Kerosinbelastung zu erreichen. Letztlich muss der Flughafen einsehen, dass es dazu keine Alternative gibt, ohne Verhältnisse wie in Zürich Kloten heraufzubeschwören. Die trinationale Charta ist hierbei ein gewichtiger Schritt hin zur Diskussion und weg von Frontenbildung.
Jürgen Fingerle
stellvertretender Vorsitzender der BISF
Bürgerinitiative Südbadische Flughafenanrainer BISF e.V.
Postfach 21 79564 Weil/Rhein-Haltingen


