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Bürokratieabbau in der Werbewirtschaft

23.10.202013:49 UhrWerbung, Consulting, Marktforschung
Foto: GWW
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(openPR) Der Werbeartikel hat laut Werbewirksamkeitsstudien die höchste Verweildauer beim Kunden und gehört damit zu einem der effizientesten und beliebtesten Werbetools. Doch sein Einsatz ist für Werbetreibende mit Aufwand verbunden und seine Verwendung an umständliche Aufzeichnungspflichten und steuerliche Auflagen gekoppelt. Doch die Werbeartikel-Wirtschaft – die von den Umsatzeinbrüchen durch die Corona-bedingten Einschränkungen sowieso schon hart getroffen wurde – wehrt sich mit vereinten Kräften gegen diese unverhältnismäßige Bürokratie. Das Berliner Institut Finanzen und Steuern e.V. (ifst) hat mit Unterstützung des Gesamtverbands der Werbeartikel-Wirtschaft e.V. (GWW) erneut einen Reformvorschlag für das Bürokratieentlastungsgesetz eingebracht.



Werbeartikel stehen bei den Deutschen hoch im Kurs. Nicht so allerdings im Finanzwesen der Werbetreibenden, denn Geschenke an Geschäftspartner und deren Arbeitnehmer dürfen nur dann als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn ihr Gesamtwert pro Person und Jahr nicht mehr als 35 Euro beträgt. Zudem muss sich der Werbetreibende mit einer pauschalen Empfänger-Versteuerung beschäftigen und jeden einzelnen Empfänger darüber informieren. Diese Anforderung hat eine gesonderte Aufzeichnungs-Pflicht zur Folge, die erfassen muss, wer, wann, was und mit welchem Wert erhalten hat.

Diesen Aufwand und die steuerliche Benachteiligung soll ein Reformvorschlag der Branche im Zuge des Bürokratieentlastungs-Projekts der Bundesregierung minieren: Der Reformvorschlag sieht vor, dass die gesonderte Empfänger-Aufzeichnungspflicht für Artikel bis zur 35,- €-Grenze entfallen soll und die Freigrenze objekt- und sachbezogen ausgestaltet wird. So würden weniger Verwaltungsaufwand, aber keine steuerlichen Mindereinnahmen entstehen. Wie wichtig dieser Reformansatz von ifst und GWW ist, zeigt die breite Zustimmung bei anderen Wirtschaftsverbänden, wie dem BGA, ZAW und DIHK. Der Reformantrag konnte sich beim Bürokratieentlastungsgesetz III (BEG III) noch nicht durchsetzen. Doch das BMWi sieht den dringenden Bedarf an Bürokratieentlastung, sodass der Reformantrag auch im Vorschlagspapier zum BEG IV wieder enthalten ist.

„Das Werbebudget ist bei den meisten Unternehmen in nahezu gleicher Höhe wie vor Corona vorhanden und gerade jetzt wollen und müssen die Firmen(antizyklisch) werben“, weiß Ronald Eckert, Mitglied des GWW-Vorstands, zu berichten. „Die Frage ist also, wofür die Firmen ihr Budget einsetzen: Der Werbeartikel ist beliebt, doch die Aufzeichnungspflicht und die Herausforderungen in puncto Versteuerung lassen ihn im Vergleich zu z. B. Online-Marketing-Maßnahmen für die Werbetreibenden als unbequem erscheinen.“

Aus der Perspektive des Steueraufkommens betrachtet ist Online-Marketing für den Standort Deutschland eine schlechte Wahl, denn dieser Markt wird in Großteilen von US-amerikanischen Anbietern wie Google, Facebook etc. dominiert. Die erzielten Steuereinnahmen für Online-Marketing wandern daher größtenteils ins Ausland, wohingegen man mit Werbeartikeln die Einnahmen in Deutschland belassen würde. „Werbeartikel werden zu fast 100 % über deutsche Händler bezogen und die hochwertigeren - und damit steuerlich interessanten - Artikel auch in Deutschland gefertigt. Mit der Annahme des Entlastungsentwurfs würde man also nicht nur Bürokratie abbauen und Kosten in der Finanzverwaltung sowie der Verwaltungen der Unternehmen sparen, sondern auch reale Steuermehreinnahmen erzielen“, erklärt der GWW-Vorstand.

Weitere Informationen zu den Aktivitäten des GWW

Der GWW e.V. ist das Sprachrohr der Werbeartikelbranche gegenüber der Politik, Wirtschaft, Medien und Öffentlichkeit. Der Gesamtverband setzt sich dafür ein, die gemeinsamen Interessen seiner Mitgliedsunternehmen zu wahren und zu fördern.

Aktuelles Kernthema in der kommerziellen Kommunikation

Der GWW ist nachdrücklich bemüht, die steuerliche Diskriminierung von Werbeartikeln zu beseitigen. Im Zentrum dieser Mission steht die Anerkennung des Werbeartikel-Einsatzes als Betriebsausgabe und damit die Gleichbehandlung mit anderen Werbeformen. Ein weiteres Schwerpunktthema des GWW sind die z.T. überzogenen Compliance-Regelungen einzelner Branchen und Unternehmen, die den Werbeartikel als hocheffiziente Werbeform ausgrenzen. Entsprechende vom GWW veröffentlichte Leitfäden leisten verlässliche Hilfestellungen und tragen zur Aufklärung und faktisch gestützten, einheitlichen Argumentation der Branche bei.

Größte Herausforderung in der kommerziellen Kommunikation

Des Weiteren befasst sich der Verband damit, die über zahlreiche Studien nachgewiesene effiziente Wirkungsweise des Werbeartikels als Kommunikationsinstrument nach außen zu tragen, um ihn als weitere wesentliche Werbeform verstärkt in den Fokus der Werbungtreibenden zu rücken und so zu einer verbesserten Wahrnehmung und Steigerung der Akzeptanz des Werbeartikels beizutragen.
Darüber hinaus hat der Verband die Aufgabe, die ihm angeschlossenen Marktteilnehmer frühzeitig über Neuerungen relevanter Verordnungen und Richtlinien zu informieren. Gemeinsam mit seinen Mitgliedern überwacht der Verband die Einhaltung bestimmter Qualitätskriterien.

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