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Sparwille.de: Jetzt noch staatliche Zulage bei Riester-Rente sichern

Bild: Sparwille.de: Jetzt noch staatliche Zulage bei Riester-Rente sichern
Mit der Riester-Rente ein sicheres Polster fürs Alter schaffen (c) Sparwille.de
Mit der Riester-Rente ein sicheres Polster fürs Alter schaffen (c) Sparwille.de

(openPR) Holen Sie sich vor dem Jahreswechsel noch 500 Euro von Vater Staat. Private Altersvorsorge ist wichtiger denn je. Das verdeutlichen die Nullrunden bei den heutigen Rentnern. Bis zum Jahr 2030 sinkt das Rentenniveau voraussichtlich auf unter 40 Prozent des Bruttodurchschnittlohns. Dann wird es eng mit den täglichen Dingen des Lebens.

Diese Versorgungslücke sollte man möglichst früh schließen. Dabei hilft der Staat sogar. Arbeitnehmer und Beamten erhalten beim „Riestern“ bis zu 50 Prozent ihrer Sparbeiträge vom Staat. Bei der nach dem ehemaligen Arbeitsminister benannten Sparform, gewährt der Staat Zulagen, wenn man einen bestimmten Anteil seines Gehalts auf die hohe Kante legt. Mindestens drei Prozent des Bruttojahreslohns müssen in eine riesterfähige Rentenversicherung, einen Bank- oder Fondssparplan eingezahlt werden. Doch keine Angst: Von dieser Summe zahlt Vater Staat im besten Fall knapp die Hälfte (siehe Rechenbeispiel).

Das lohnt sich für jeden, denn hier wirkt über die Jahre der Zinseszins-Effekt. Die Riester-Rente ist eine der rentabelsten Geldanlagen überhaupt. Selbst wenn der gewählte Fondssparplan keine Wertsteigerung hätte – was höchst unwahrscheinlich ist – wird das eigene Geld durch die Zulagen gemehrt. Außerdem besteht eine Geld-zurück-Garantie: Am Ende der Laufzeit werden mindestens die eingezahlten Beträge plus staatliche Zulagen ausgezahlt. Auch bei längerer Arbeitslosigkeit müssen Riester-Sparverträge nicht aufgelöst werden (Hartz-IV-Schutz).

Sparwille.de rät jedem Arbeitnehmer und Beamten, sich noch in diesem Jahr bei einer Bank oder Versicherung über Riester-Produkte zu informieren und dann einen Vertrag abzuschließen. Wer dies rechtzeitig macht, bekommt noch die vollen Zulagen für 2006.

Beispielrechnung

Ein Angestellter mit einem Jahreseinkommen von 35.000 Euro, verheiratet, zwei Kinder:

Notwendiger Sparbetrag für 2006: 3 % von 35.000 Euro = 1.050 Euro

Zulagen vom Staat: 114 Euro Vater + 114 Euro Mutter + 2 x 138 Euro Kinderzulage = 504 Euro

1.050 Euro Sparbetrag - 504 Euro Zulagen = 546 Euro eigene Sparleistung

Ersparnis: 504 Euro oder 48 %

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