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Riester...oder lieber doch nicht?

(openPR) Vor allem im letzten Jahr hagelte es immer wieder Kritik an der Riester-Rente. Besonders das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) wies auf zu hohe Kosten und intransparente Kalkulationsgrundlagen hin, welche sich einer zu geringen Rendite gegenüber sähen. Dabei wurden die Reformen des Alterssicherungssystems 10 Jahre zuvor noch hochgelobt. Die Negativ-Schlagzeilen, die nun auf die Riester-Rente hageln, sind für den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) nicht verständlich. Die meisten Verbraucher sind verunsichert. Sollen sie nun „riestern“ oder nicht?



Der größte Unterschied der beiden Ansichten liegt in den Berechnungsmethoden der Rendite. Variable Faktoren wie Mindestverzinsung, Überschussbeteiligungen, Zulagenförderungen und steuerliche Vorteile führen bei verschiedener Berücksichtigung zu verschiedenen Ergebnissen über Rentabilität der Riester-Rente.
So berechnet das DIW den „worst case“ mit Garantiezins und ohne Einbeziehung erzielbarer Überschüsse oder Zulagenförderung. Dieses Ergebnis hat daher nur sehr geringe Aussagekraft. Die GDV hingegen stellte durch eine Gegenrechnung die rentabilitätssteigernde Wirkung der Riester-Zulagen in den Fordergrund.

Für viele Sparer rechnet sich die Riester-Rente nach wie vor wie kein anderes Produkt.
Dazu gehören aus verschiedenen Gründen vor allem Geringverdiener, Familien mit Kindern und Besserverdiener. Erstere zahlen bei den vorgegebenen vier Prozent des Vorjahreseinkommen einen relativ geringen Beitrag gegen die jährliche Förderung von 154 €. Familien mit Kindern profitieren noch stärker. Für ein Kind, das nach 2008 geboren wurde, erhält man pro Jahr 300 € Zulage (vor 2008: 185 €). So kann eine Familie mit 2 kleinen Kindern im Jahr auf eine Zulage von 908 € kommen – geschenkt vom Staat!
Die letzte Gruppe der Besserverdiener profitiert hingegen gerade durch die Absetzbarkeit der Beiträge und der damit verbundenen Steuerentlastung.

Da eine pauschale Aussage über die Sinnhaftigkeit einer Riester-Rente kaum möglich ist, sind vor Vertragsabschluss individuelle Berechnungen zur Förderung und Eignung der Riester-Rente einzuholen. Dazu können Sie uns gern unter der angegebenen Telefonnummer kontaktieren.

Beachten sollten Sie bei Abschluss einer Riester-Rente jedoch immer folgende Punkte:
- staatliche Zulagen beantragen
- die Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen
- das passende Riester-Produkt mit Hilfe des Beraters finden
- vorzeitiges Kündigen des Vertrages meiden, lieber ohne Beiträge weiterlaufen lassen

Jetzt NEU: Sollten Sie es irrtümlich einmal vergessen haben, ihre Beiträge zu zahlen, können Sie das jederzeit nachholen und bekommen trotzdessen rückwirkend die vollen staatlichen Zulagen.

DIW: www.diw.de
GDV: www.gdv.de

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