openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Profifußballer darf Provisionszahlungen an Beratungsfirma überprüfen

02.09.202015:59 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Profifußballer darf Provisionszahlungen an Beratungsfirma überprüfen
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. der Kölner Rechtsanwaltskanzlei JURA.CC
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. der Kölner Rechtsanwaltskanzlei JURA.CC

(openPR) Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 04.08.2020 zum Aktenzeichen 21 O 315/19 entschieden, dass ein Lizenzspieler ein Recht darauf hat zu wissen, welche Provisionen seine Beratungsfirma von dritter Seite für seinen Wechsel von einem Fußballverein zu einem anderen erhalten hat.



Aus der Pressemitteilung des LG Köln vom 31.08.2020 ergibt sich:

Der Kläger ist ein ehemaliger Lizenzspieler des 1. FC Köln. Die Beklagte betreibt eine Spielerberateragentur. Sie wirbt damit, dass sie sich intensiv um ihre Spieler kümmert. Der Kläger wird als ein von ihr betreuter Spieler auf ihrer Internetseite aufgeführt. Der Profifußballer verlängerte unter Beteiligung der beklagten Beratungsagentur seinen Spielervertrag beim 1. FC Köln bis Juni 2021, bevor er Anfang 2018 zu Dynamo Moskau wechselte. Die Agentur erhielt für diesen Wechsel ins Ausland eine hohe Provision von dritter Seite und teilte dies dem Spieler auch mit. Der Spieler war der Ansicht, er hätte der beklagten Spielervermittlung den Auftrag erteilt, ihn nach Russland zu vermitteln und daraus resultiere auch sein Anspruch auf Auskunft, welche weiteren Zahlungen die Spieleragentur für seine Vermittlung erhalten habe. Die Beklagte meinte, dass ein konkreter Vertrag zwischen ihr und dem Spieler mit dem Ziel, den Spieler an Dynamo Moskau zu vermitteln, gar nicht erst geschlossen worden sei und der Spieler daher auch kein Recht hätte, Informationen über die gezahlten Provisionen zu erhalten.
Das LG Köln hat entschieden, dass der Spieler alle Informationen erhalten muss, die seinen Wechsel betreffen.

Nach Auffassung des Landgerichts haben die Parteien einen Vertrag geschlossen und darf der Spieler daher auch wissen, welche Zahlungen die Beraterfirma für seinen Wechsel erhalten hat.

Zwar ergebe sich ein solcher Auftrag nicht aus dem Rahmenvertrag zwischen den Parteien. Die Parteien waren nämlich so miteinander verbunden, dass die Beklagte es übernommen habe, den Spieler in allen seinen Angelegenheiten zu betreuen und zu beraten und im Bedarfsfall für ihn tätig zu werden.

Für den Wechsel zu Dynamo Moskau habe sich der Spieler allerdings ausdrücklich mit einer WhatsApp an die Beklagte gewandt und ihr den Vermittlungsauftrag erteilt. In der Textnachricht hat der Profi seinen Wunsch geäußert, nach Russland zu wechseln. Daraufhin nahm die Beklagte ihre umfangreiche Tätigkeit für den Spieler auf, die mit viel Zeit- und Arbeitsaufwand nach erheblichen Verhandlungen mit den beiden Vereinen und intensiven Beratungen mit dem Kläger schließlich zu dem Wechsel ins Ausland geführt habe.

Aus diesem konkreten Auftrag könne der Spieler auch verlangen, dass die Beratungsfirma ihm offenlege, was sie von dritter Seite für diesen Transfer erhalten habe. Vom Spieler selbst habe die Beraterfirma nämlich keine Provision erhalten. Allerdings habe der Kläger als Auftraggeber das Recht darauf, die Beraterfirma bei ihrer Tätigkeit für ihn zu kontrollieren und die notwendige Klarheit über seine Rechtsstellung zu verschaffen, auch wenn er selbst für diesen Auftrag nichts gezahlt habe.

Ob daraus dann auch ein Zahlungsanspruch des Klägers gegen die Beraterfirma erwachse, sei nicht Gegenstand dieses Rechtsstreits und bleibe ggf. einer weiteren rechtlichen Auseinandersetzung vorbehalten. Grundsätzlich könne der Auftraggeber nämlich von dem Beauftragten verlangen, alles herauszugeben, was dieser durch den Auftrag erlangt habe, also auch die erhaltenen Provisionen, Geschenke und andere Vorteile. Es bestehe dabei nämlich grundsätzlich die Gefahr, dass die Beauftragte, also hier die Spielerberaterfirma, ihre Tätigkeit dann nicht mehr allein an den Interessen ihres Auftraggebers, also des Spielers, ausrichte, sondern auch eigene Interessen im Spiel seien.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 1099221
 379

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Profifußballer darf Provisionszahlungen an Beratungsfirma überprüfen“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von kanzlei JURA.CC

Bild: Kündigungsgrund Nichtimpfung – droht nicht geimpften Arbeitnehmern die Kündigung?Bild: Kündigungsgrund Nichtimpfung – droht nicht geimpften Arbeitnehmern die Kündigung?
Kündigungsgrund Nichtimpfung – droht nicht geimpften Arbeitnehmern die Kündigung?
Die gesetzliche Impfpflicht rückt in greifbare Nähe. Viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber fragen sich, was dies konkret für das Arbeitsverhältnis bedeutet. Es besteht die Gefahr, dass Arbeitnehmer ihren Job verlieren, wenn sie nicht geimpft sind. Aber auch ohne Kündigung durch den Arbeitgeber könnten Arbeitnehmer, die nicht geimpft sind, echte Probleme bekommen. Im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz „ohne Arbeit kein Lohn“, das bedeutet, dass ein Arbeitnehmer, der nicht arbeitet, erhält vom Arbeitgeber auch keinen Lohn. Das der Arbeitnehmer n…
Bild: Tödlicher Rückweg von der Arbeit ohne Ausstempeln ist kein ArbeitsunfallBild: Tödlicher Rückweg von der Arbeit ohne Ausstempeln ist kein Arbeitsunfall
Tödlicher Rückweg von der Arbeit ohne Ausstempeln ist kein Arbeitsunfall
Das Bundessozialgericht hat am 06.10.2020 zum Aktenzeichen B 2 U 9/19 R entschieden, dass ein verletzender Sprung auf einer Hüpfburg im Rahmen eines FSJ in einer Bildungs- und Ferienstätte ein Arbeitsunfall darstellt. Aus dem Terminbericht des BSG Nr. 37/20 vom 06.10.2020 ergibt sich: Die Beteiligten streiten darum, ob der tödliche Verkehrsunfall des Ehemanns der Klägerin ein Arbeitsunfall war. Die Klägerin ist die Witwe des Verunfallten, der als Produktionsmitarbeiter tätig war. Am 25.06.2014 verließ er während der Schicht bei laufender Ma…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Kinderfußballtag in SindelfingenBild: Kinderfußballtag in Sindelfingen
Kinderfußballtag in Sindelfingen
… war die Gemeinschaftsschule im Eichholz Gastgeber des beliebten Kinderfußballtags. Der dort entstandene Kurzfilm dokumentiert das Zusammentreffen der Schüler mit dem ehemaligen Profifußballer Helmut Roleder. Alle 16 Bundesländer nehmen an den Kinderfußballtagen 2013 / 2014 teil. Aktuell finden sie in Baden–Württemberg, Bayern, Hamburg, Rheinland-Pfalz, …
Bild: „Sei eine Stimme“: Bremer Ausstellungswoche mit prominenten GästenBild: „Sei eine Stimme“: Bremer Ausstellungswoche mit prominenten Gästen
„Sei eine Stimme“: Bremer Ausstellungswoche mit prominenten Gästen
… erwartet: Ausstellungsschirmherr Prof. Dr. Gunter Pilz (Sportsoziologe, DFB-Berater, Bundesverdienstkreuzträger), Luan Krasniqi (Vize-Weltmeister und Europameister im Schwergewichtsboxen), Rigobert Gruber (ex Profifußballer Werder Bremen, UEFA Cup Sieger mit Eintracht Frankfurt, A-Nationalspieler), Laura Neels (Kandidatin bei The Voice of Germany 2018, …
Bild: S&K-Fonds: Kanzlei Sommerberg LLP erstreitet erneut Schadensersatz für AnlegerBild: S&K-Fonds: Kanzlei Sommerberg LLP erstreitet erneut Schadensersatz für Anleger
S&K-Fonds: Kanzlei Sommerberg LLP erstreitet erneut Schadensersatz für Anleger
Landgericht Frankfurt am Main verurteilt eine Beratungsfirma, weil sie einen Anleger falsch über ein Investment in den Fonds Deutsche S&K Sachwerte GmbH & Co. KG beraten hat (Az. 2-07 O 50/16). Die Beratungsfirma hat der Gerichtsentscheidung zufolge eine Zahlung von 16.000 Euro an den von der Kanzlei Sommerberg LLP vertretenen S&K-Fondsanleger …
Bild: Reformentwurf zur Insolvenzanfechtung: CDH erreicht wichtiges EtappenzielBild: Reformentwurf zur Insolvenzanfechtung: CDH erreicht wichtiges Etappenziel
Reformentwurf zur Insolvenzanfechtung: CDH erreicht wichtiges Etappenziel
… Die CDH setzt sich für dieses Thema besonders ein, weil auch Handelsvertretungen von der Anfechtungspraxis einiger Insolvenzverwalter in Bezug auf erhaltene Provisionszahlungen bereits betroffen waren. In diesen Fällen wurden Provisionszahlungen über einen kurzen Zeitraum stockend geleistet. Im anschließenden Insolvenzverfahren des ehemals vom Handelsvertreter …
Bild: Hertha BSC im interkulturellen Dialog mit „Heimathafen Berlin“Bild: Hertha BSC im interkulturellen Dialog mit „Heimathafen Berlin“
Hertha BSC im interkulturellen Dialog mit „Heimathafen Berlin“
Berlin, 11. September 2008. Profifußballer Marc Stein besuchte am Mittwoch als Vertreter von Hertha BSC, dem offiziellen Botschafter des Europäischen Jahres des interkulturellen Dialogs 2008 in Deutschland, 80 Schülerinnen und Schüler aus sechs Haupt- bzw. Gemeinschaftsschulen Berlins bei einer interkulturellen Ideenwerkstatt in der Rudolf-Diesel-Schule. …
Bild: OLG Nürnberg vom 26.11.2013: Schadensersatz für Beteiligungen an LebensversicherungsfondsBild: OLG Nürnberg vom 26.11.2013: Schadensersatz für Beteiligungen an Lebensversicherungsfonds
OLG Nürnberg vom 26.11.2013: Schadensersatz für Beteiligungen an Lebensversicherungsfonds
… beratende Genossenschaftsbank zustehen. Das OLG bestätigte dabei die Begründung des Landgerichts Amberg, wonach die Anleger weder über die der Bank zufließenden Provisionszahlungen noch über die Totalausfallrisiken der Anlage in dem Lebensversicherungsfonds ordnungsgemäß aufgeklärt wurden. Dabei führte der unterlassene Hinweis der beratenden Bank auf …
Bild: Schiffsfonds von GEBAB und ATLANTIC: LG Bremen verurteilt Finanzfirma wegen fehlerhafter AnlageberatungBild: Schiffsfonds von GEBAB und ATLANTIC: LG Bremen verurteilt Finanzfirma wegen fehlerhafter Anlageberatung
Schiffsfonds von GEBAB und ATLANTIC: LG Bremen verurteilt Finanzfirma wegen fehlerhafter Anlageberatung
… gemacht. Der Vorwurf: Die Ehefrau wurde über die Schiffsfondsanlage falsch beraten und nicht über die Risiken aufgeklärt. Deswegen besteht ein Schadensersatzanspruch gegen die Beratungsfirma. Mit Urteil vom 1. April 2015 hat das Landgericht Bremen der von der Kanzlei Sommerberg LLP eingereichten Klage stattgegeben (Aktenzeichen: 1 O 217/13). Rechtsanwalt …
Bild: FC Bayern verliert Urheberrechtsstreit um "Badman & Robben"-KarikaturenBild: FC Bayern verliert Urheberrechtsstreit um "Badman & Robben"-Karikaturen
FC Bayern verliert Urheberrechtsstreit um "Badman & Robben"-Karikaturen
… Landgericht München I hat mit Urteil vom 09.09.2020 zum Aktenzeichen 21 O 15821/19 entschieden, dass es sich bei einer von einem Grafiker angefertigten Karikatur der beiden Profifußballer Franck Ribéry und Arjen Robben mit dem verwendeten Slogan "The Real Badman & Robben" um ein schutzfähiges (Gesamt-)Werk handelt. Aus der Pressemitteilung des LG München I …
Conrendit-Anleger: Wer bei der Bank gekauft hat, hat gute Chancen, sein Geld zurück zu bekommen
Conrendit-Anleger: Wer bei der Bank gekauft hat, hat gute Chancen, sein Geld zurück zu bekommen
… Kunden Anteile an diesem Fonds angeboten; beispielsweise nach ausgiebigen Kaffeefahrten durch den Hamburger Hafen. Die Banken hatten dafür offene und versteckte Provisionszahlungen erhalten. Durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist inzwischen klar, dass Banken über versteckte Provisionszahlungen hätten aufklären müssen. Da das offenbar verschiedentlich …
Provisionszahlungen von WOLDHOTELS um 24 Prozent gestiegen
Provisionszahlungen von WOLDHOTELS um 24 Prozent gestiegen
… Geschichte des Unternehmens. Die Hotelgruppe für unabhängige Hotels hat außerdem einige neue Maßnahmen eingeführt, um ihre Leistungen im Zusammenhang mit Provisionszahlungen für Reisebüro-Partner weiter zu verbessern. Automatisierte Erfassung von Hotelbuchungen Im Februar 2006 verkürzte WORLDHOTELS den Zahlungszyklus und vergütet die Provisionen seither …
Sie lesen gerade: Profifußballer darf Provisionszahlungen an Beratungsfirma überprüfen