openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Verbotswidrige Nutzung eines Mobiltelefons während Autofahrt

03.08.202009:17 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Verbotswidrige Nutzung eines Mobiltelefons während Autofahrt
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. der Kölner Rechtsanwaltskanzlei JURA.CC
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. der Kölner Rechtsanwaltskanzlei JURA.CC

(openPR) Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Beschluss vom 28.02.2019 zum Aktenzeichen 4 RBs 30/19 entschieden, dass bei einem Autofahrer, der während der Fahrt ein Mobiltelefon in der Hand und an sein Ohr gehalten hat, davon ausgegangen werden kann, dass er die Bedienfunktionen des Gerätes bestimmungsgemäß genutzt hat.

Aus der Pressemitteilung des OLG Hamm vom 05.02.2020 ergibt sich:

Das AG Borken hatte den betroffenen Fahrzeugführer wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sowie verbotswidriger Nutzung eines elektronischen Geräts als Kraftfahrzeugführer zu einer Geldbuße von 105 Euro verurteilt. Zu der verbotswidrigen Nutzung eines elektronischen Gerätes hatte das Amtsgericht festgestellt, dass der Betroffene ein Mobiltelefon in der Hand und an sein linkes Ohr gehalten habe. Es konnte aber keine Feststellungen dazu treffen, ob dies auch zum Telefonieren geschah. Dennoch hatte das Amtsgericht den Betroffenen verurteilt und ausgeführt, dass "das Halten an und für sich" genüge, um von einer verbotswidrigen Nutzung des Mobiltelefons ausgehen zu können.

Mit seiner Rechtsbeschwerde gegen das amtsgerichtliche Urteil machte der Fahrzeugführer geltend, dass allein das Halten des Mobiltelefons nicht ausreichend sei, sondern zusätzlich eine Nutzung des Geräts erforderlich sei.

Das OLG Hamm hat die Rechtsbeschwerde verworfen.

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts ist zwar das bloße Halten eines elektronischen Geräts während des Führens eines Fahrzeugs kein Verstoß gegen das Benutzungsverbot nach § 23 Abs. 1a StVO. Ein anderes Verständnis von dieser Regelung wäre schon mit dem Wortlaut der Vorschrift, die jedenfalls ein "Benutzen" voraussetze, nicht vereinbar. Allerdings sei auf den aufgenommenen Lichtbildern deutlich zu erkennen, dass der Fahrer ein Mobiltelefon in der linken Hand und an sein linkes Ohr gehalten habe. Bereits aus dieser eindeutigen und beispielsweise für ein Telefonieren oder Abhören einer Sprachnachricht typischen Art und Weise, wie das Mobiltelefon hier gehalten werde, könne der sichere Rückschluss auf die Nutzung einer Bedienfunktion gezogen werden. Für die Annahme eines Verstoßes gegen § 23 Abs. 1a StVO bedürfe es auch keiner weiteren Feststellungen, welche Bedienfunktion konkret verwendet worden sei. Ein bloßes Halten – insbesondere im Sinne eines Aufhebens oder Umlagerns – oder eine zweckentfremdete Nutzung des Mobiltelefons könne hier sicher ausgeschlossen werden.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 1096105
 358

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Verbotswidrige Nutzung eines Mobiltelefons während Autofahrt“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von kanzlei JURA.CC

Bild: Kündigungsgrund Nichtimpfung – droht nicht geimpften Arbeitnehmern die Kündigung?Bild: Kündigungsgrund Nichtimpfung – droht nicht geimpften Arbeitnehmern die Kündigung?
Kündigungsgrund Nichtimpfung – droht nicht geimpften Arbeitnehmern die Kündigung?
Die gesetzliche Impfpflicht rückt in greifbare Nähe. Viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber fragen sich, was dies konkret für das Arbeitsverhältnis bedeutet. Es besteht die Gefahr, dass Arbeitnehmer ihren Job verlieren, wenn sie nicht geimpft sind. Aber auch ohne Kündigung durch den Arbeitgeber könnten Arbeitnehmer, die nicht geimpft sind, echte Probleme bekommen. Im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz „ohne Arbeit kein Lohn“, das bedeutet, dass ein Arbeitnehmer, der nicht arbeitet, erhält vom Arbeitgeber auch keinen Lohn. Das der Arbeitnehmer n…
Bild: Tödlicher Rückweg von der Arbeit ohne Ausstempeln ist kein ArbeitsunfallBild: Tödlicher Rückweg von der Arbeit ohne Ausstempeln ist kein Arbeitsunfall
Tödlicher Rückweg von der Arbeit ohne Ausstempeln ist kein Arbeitsunfall
Das Bundessozialgericht hat am 06.10.2020 zum Aktenzeichen B 2 U 9/19 R entschieden, dass ein verletzender Sprung auf einer Hüpfburg im Rahmen eines FSJ in einer Bildungs- und Ferienstätte ein Arbeitsunfall darstellt. Aus dem Terminbericht des BSG Nr. 37/20 vom 06.10.2020 ergibt sich: Die Beteiligten streiten darum, ob der tödliche Verkehrsunfall des Ehemanns der Klägerin ein Arbeitsunfall war. Die Klägerin ist die Witwe des Verunfallten, der als Produktionsmitarbeiter tätig war. Am 25.06.2014 verließ er während der Schicht bei laufender Ma…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Ru­di Ratlos fragt: Han­dyan­ruf weg­ge­drückt - Bußgeld rechtens?Bild: Ru­di Ratlos fragt: Han­dyan­ruf weg­ge­drückt - Bußgeld rechtens?
Ru­di Ratlos fragt: Han­dyan­ruf weg­ge­drückt - Bußgeld rechtens?
… Mabiltelefons weg. Er wollte vom Parkplatz aus zurückrufen. Kaum war der Motor ausgeschaltet, stand ein zi­vi­les Polizeifahrzeug hinter ihm. Harald wurde wegen „fahrlässiger Benutzung eines Mobiltelefons bei der Fahrt“ mit einer Geldbuße von 50 Euro belegt. Ha­rald will dies nicht hinnehmen und - falls er­for­der­lich - alle Rechtsmittel ausschöpfen. Er …
Geblitzt.de erweitert sein Serviceangebot
Geblitzt.de erweitert sein Serviceangebot
… Prozessfinanzierer zur Prüfung von Bußgeldbescheiden, gibt die Erweiterung seines Serviceangebotes bekannt. Dieses deckt jetzt auch Fälle ab, bei denen Betroffenen die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt oder der Einsatz von Radarwarnern in Form sogenannter Blitzer-Apps vorgeworfen wird. Betroffene Verkehrsteilnehmer können sich ab sofort an Geblitzt.de …
Bild: Mit Bluetooth - Freisprechanlagen von Seecode sicher in den UrlaubBild: Mit Bluetooth - Freisprechanlagen von Seecode sicher in den Urlaub
Mit Bluetooth - Freisprechanlagen von Seecode sicher in den Urlaub
zuwählen oder Gespräche entgegen zu nehmen, bleiben die Hände sicher am Steuer. Die bis zu 600 gespeicherten Rufnummern mit Namen werden im hintergrundbeleuchteten Display direkt im Blick des Fahrers angezeigt. Das interne Telefonbuch wird mit der SIM-Karte oder dem Telefonbuch des angeschlossenen Mobiltelefons synchronisiert.www.seecode.de
Bild: Die Firma BURY hat über 100.000 Touch-Adapter an Volkswagen verkauftBild: Die Firma BURY hat über 100.000 Touch-Adapter an Volkswagen verkauft
Die Firma BURY hat über 100.000 Touch-Adapter an Volkswagen verkauft
… Bildschirm intuitiv per Berührung bedienen. Besonderes Highlight: Durch die Bluetooth-Technologie lässt sich das Gerät automatisch mit dem Telefonbuch des Mobiltelefons synchronisieren. Verbunden mit dem Volkswagen Audio-System ist eine optimale Signalübertragung sowie Sprach- und Soundwiedergabe gewährleistet. Der Bluetooth-Touch-Adapter lässt sich …
OLG Köln: Wegdrücken eines Anrufs ist Benutzung eines Mobiltelefons
OLG Köln: Wegdrücken eines Anrufs ist Benutzung eines Mobiltelefons
Auch das Wegdrücken eines eingehenden Anrufs während einer Autofahrt fällt unter den Begriff der Benutzung eines Mobiltelefons und stellt daher eine Ordnungswidrigkeit dar. Das OLG Köln hatte im Rahmen einer Rechtsbeschwerde darüber zu entscheiden, ob das Wegdrücken eines Anrufs auch eine rechtswidrige Benutzung eines Mobiltelefons darstellt. Der Betroffene …
Bild: Benutzungsverbot für Taschenrechner während Autofahrt?Bild: Benutzungsverbot für Taschenrechner während Autofahrt?
Benutzungsverbot für Taschenrechner während Autofahrt?
… AG Lippstadt hat mit Urteil vom 11.02.2019 (7 Owi 181/18) gegen den Betroffenen wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Tateinheit mit verbotswidriger Benutzung eines Mobiltelefons als Kraftfahrzeugführer eine Geldbuße von 147,50 Euro verhängt. Dabei hat es die Auffassung vertreten, dass die Nutzung eines Taschenrechners …
Handyverbot für beifahrenden Fahrlehrer
Handyverbot für beifahrenden Fahrlehrer
… eine ähnliche Entscheidung gerichtete Verfassungsbeschwerde gar nicht erst zur Entscheidung annahm, dürfte die Streitfrage bezüglich telefonierender Fahrlehrer endgültig geklärt sein. Auch Fahrlehrer haben die Fernsprecheinrichtung des Mobiltelefons zu benutzen und sind im Übrigen nicht anders zu behandeln, als wenn sie selbst hinter dem Lenkrad säßen.
Bild: Handy am Steuer – Wo beginnt die Benutzung und wo hört sie auf?Bild: Handy am Steuer – Wo beginnt die Benutzung und wo hört sie auf?
Handy am Steuer – Wo beginnt die Benutzung und wo hört sie auf?
… Entgegennahme eines Anrufs – unanhängig von einer Gesprächsverbindung – zählt ebenso dazu“, erläutert Brüssow weiter. Das Amtsgericht Köln hielt 2005 sogar das reine Weglegen des Mobiltelefons für relevant im Sinne der Vorschrift, wurde jedoch vom Oberlandesgericht Köln berichtigt. Das bloße Aufnehmen eines Mobiltelefons, um es von einer Ablage in eine …
Bild: Handy als Wärmeakku - Schutz vor Bußgeld?Bild: Handy als Wärmeakku - Schutz vor Bußgeld?
Handy als Wärmeakku - Schutz vor Bußgeld?
… (Az: 2 Ss OWi 606/07) eine besonders gute Ausrede vorgebracht. Das Mobiltelefon wurde nach Angabe des Betroffenen nämlich als Wärmeakku genutzt. Der Clou: Die Nutzung des Mobiltelefons als Wärmeakku wäre keine Nutzung i.S. der StVO, das Bußgeld würde entfallen. Unter Benutzung wird zwar jede Nutzung eines Mobiltelefons verstanden, wobei unerheblich ist, …
Bild: Mobiltelefon – die Nutzung während der Fahrt ist immer ordnungswidrigBild: Mobiltelefon – die Nutzung während der Fahrt ist immer ordnungswidrig
Mobiltelefon – die Nutzung während der Fahrt ist immer ordnungswidrig
Das OLG Jena hatte am 31.05.2006 über die Frage zu entscheiden, ob durch das Benutzen eines Mobiltelefons als Diktiergerät eine Ordnungswidrigkeit i.S.d. StVO i.V.m. StVG erfüllt ist. Im vorliegenden Fall war dem Mobiltelefon die SIM-Karte entnommen und es eignete sich nicht mehr zum Telefonieren. Das OLG bejahte diese Frage. Der Gesetzgeber hat den …
Sie lesen gerade: Verbotswidrige Nutzung eines Mobiltelefons während Autofahrt