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Möchtegern-Rapper "SMOKA" - Ermittelt jetzt der Staatsanwalt?

24.11.200613:07 UhrMode, Trends, Lifestyle
Bild: Möchtegern-Rapper "SMOKA" - Ermittelt jetzt der Staatsanwalt?

(openPR) (DCRS/KD) Ist es bald aus mit den öbszönen Texten und Beleidigungen von Möchtegern-Rapper "SMOKA"? Der junge Mann (19) aus Hessen, hat wohl einige Eltern so geschockt, dass diese jetzt unbedingt etwas gegen ihn unternehmen wollen.
"Ich finde das eine Unverschämtheit, dass dieser Junge solche Dinge singen und schreiben darf und meine Kinder (14 und 16) sich dieses Zeug auch noch anhören. Ich werde ihn anzeigen" schimpft Indra Köhler (42) aus Stephanskirchen und damit ist sie nicht alleine. DCRS erhielt nach der Veröffentlichung des Berichts über SMOKA diverse Zuschrichten mit ähnlichem Inhalt.
"SMOKA" singt in seinem selbst gedrehten Video, welches er unter anderem auf der Internet-Videoplattform YouTube eingestellt hat, offen über´s Kiffen und beleidigt Politiker; eigentlich auch sonst alles was sich bewegt (wir berichteten).
In seiner Beschreibung bei YouTube schreibt er (Zitat):
"...Ansonsten wünsch ich euch viel Spaß mit meinem Shit, zieht euch nen dicken fetten Joint rein, und gebt euch den Track immer und immer wieder...P.S: Ich bin ein Rebell und f.ck auf den Staat!!!!!!..."
DCRS fragt: Ist das denn wirklich strafbar?
Bei Polizei und Staatsanwaltschaft sagte man auf Nachfrage von DCRS:
"Wenn jemand eine Strafanzeige erstattet, so muss geprüft werden, ob eine strafbare Handlung vorliegt. Wenn nicht, wird das Verfahren eingestellt. Grundsätzlich hat jeder Bundesbürger das Recht, eine Anzeige zu erstatten, wenn er sich beleidigt oder verletzt fühlt."
Das kann ja heiter werden, aber für SMOKA sicherlich kein Problem, denn echte "Gangster" haben ja keine Angst vor der Polizei.
Während sich die Eltern aufregen, sehen sich im Übrigen immer mehr ihrer Kinder SMOKA´s Video an. Die Klickraten und Downloads explodieren!

Mehr zum Video finden Sie hier: http://www.dcrs.de/news/48/69.html

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