(openPR) Eine Bank gewährt erst für eine Immobilie einen Kredit, wenn eine Sicherheit, Grundschuld oder eine Hypothek im dazugehörigen Grundbuch eingetragen werden kann. Grundbücher werden beim Amtsgericht geführt, Flurkarten und Lagepläne beim Katasteramt der jeweiligen Kommune. Eine grundbuchliche Eintragung kann nur durch einen Notar veranlasst werden. Der Notar überprüft mittels der Grundbucheinsicht, Vorlasten und Beschränkungen im Grundbuch. Der nutzen für das Kreditgebende Institut ist die Sicherung der Forderung gegenüber dem Kreditnehmer.In der Regel wird für die Beleihung des Objektes vom Verkehrswert der Immobilie ein Sicherheitsabschlag von 10% genommen. Hiermit soll ein Wertverlust bei einer Zahlungsunfähigkeit ausgeglichen werden.
Es wird zwischen der Buchgrundschuld und der Briefgrundschuld Unterschieden. Buchgrundschuld, die nur in das Grundbuch eingetragen wird. Briefgrundschuld, für die darüber hinaus (von der Bundesdruckerei) ein Grundschuldbrief ausgestellt wird. Vorteil der Briefgrundschuld ist es, dass sie außerhalb des Grundbuchs durch schriftliche Abtretungserklärung und Briefübergabe, also schnell, für Dritte nicht erkennbar, und ohne Kosten abgetreten werden kann.
Bei einer Hypothek ist das Vorhandensein einer persönlichen, auf die Zahlung von Geld gerichteten Forderung eine gesetzliche Voraussetzung. Diese Forderung ist oft ein Darlehen. Es kann aber auch beispielsweise eine Verpflichtung aus anderen Verträgen, wie Steuerschulden oder ein Schadensersatzanspruch durch eine Hausverwaltung etc. sein. (Günstige Hypothekenkonditionen: http://www.finanzen-scheffler.de )
Einen Grundschuld wird als so genanntes dingliches Recht in Abteilung III des Grundbuchs eingetragen. Im Gegensatz zu Hypotheken sind Grundschulden nicht akzessorisch, sondern abstrakt das bedeutet. sie sind nicht an den Bestand einer bestimmten Forderung (beispielsweise ein bestimmtes Darlehen) gebunden und können für sich allein übertragen werden. Der Vorteil die Grundschulden können auch für mehrere zukünftige Verbindlichkeiten als Sicherung dienen. Der Nominalwert der Grundbucheintragung entspricht oft nicht der Restverbindlichkeit gegen über dem Kreditgeber. Damit hat der Eigentümer oft die Möglichkeit hier Zinsgünstige neue Darlehen in Höhe der eingetragenen Grundschuld zu erhalten.
Norbert Scheffler
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