Eine Bank gewährt erst für eine Immobilie einen Kredit, wenn eine Sicherheit, Grundschuld oder eine Hypothek im dazugehörigen Grundbuch eingetragen werden kann. Grundbücher werden beim Amtsgericht geführt, Flurkarten und Lagepläne beim Katasteramt der jeweiligen Kommune. Eine grundbuchliche Eintragung kann nur durch einen Notar veranlasst werden. Der Notar überprüft mittels der Grundbucheinsicht, Vorlasten und Beschränkungen im Grundbuch. Der nutzen für das Kreditgebende Institut ist die Sicherung der Forderung gegenüber dem Kreditnehmer.In d…
23.11.2006
1
Sie lesen gerade: Norbert Scheffler Presse – Pressemitteilung