openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Die Haftung des Arztes und die Beweislast

17.11.200617:42 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Grundsätzlich trägt der Patient auch in Arzthaftungssachen die Darlegungs- und Beweislast. Er muss daher zunächst sowohl den Behandlungsfehler als auch die kausale Verknüpfung zwischen einem fehlerhaften Eingriff und den Schaden beweisen. Aber von dieser grundsätzlichen Beweislastregel gibt es etliche Ausnahmen.

Im Bayerischen Ärzteblatt ist jüngst eine Beitragsreihe erschienen, die sich den Problemen rund um die Darlegungs- und Beweislast widmet.

Diese Beitragsreihe kann hier ohne weiteres zu einem vertiefenden Studium für Ärzte empfohlen werden, gibt diese doch einen instruktiven Überblick anhand von praktischen Fällen über die höchst bedeutsamen Rechtsfragen der Beweislastverteilung gerade in Arzthaftungssachen.

Die Beiträge können im pdf. Format downgeloadet werden.

Lexikon: Was ist eigentlich ... Beweislastregeln bei Arzthaftungsfragen?
>>> http://www.blaek.de/presse/aerzteblatt/2006/BAB1006_476-477.pdf

Beweislast in Arzthaftungsfragen – Teil 1
>>> http://www.blaek.de/presse/aerzteblatt/2006/ICC_PT3_BAB0906_412-413.pdf

Beweislast in Arzthaftungssachen - Teil 2
>>> http://www.blaek.de/presse/aerzteblatt/2006/BAB1006_492-493.pdf

Beweislast in Arzthaftungssachen - Teil 3
>>> http://www.blaek.de/presse/aerzteblatt/2006/BAB1106_574-575.pdf

Quelle: Jeweils BÄBl. 2006

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 108629
 98

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Die Haftung des Arztes und die Beweislast“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von IQB - Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht - Lutz Barth

Bild: Wir sollen nicht sterben wollenBild: Wir sollen nicht sterben wollen
Wir sollen nicht sterben wollen
Der „Diskurs“ (?) über das frei verantwortliche Sterben eines schwersterkrankten und sterbenden Menschen ist nach wie vor nicht nur soziologisch unterbelichtet, sondern zeichnet sich insbesondere durch Glaubensbotschaften der selbsternannten „Oberethiker“ und deren „Geschwätzigkeit“ aus. „Lebensschützer“ meinen zu wissen, was die Schwersterkrankten und Sterbenden wünschen und welcher Hilfe diese am Ende ihres sich neigenden Lebens bedürfen. Mit Verlaub: Es reicht nicht zu, stets die Meinungsumfragen zu kritisieren, in denen die Mehrheit der…
Bild: Sterbehilfedebatte - Der Kreis der ethischen Überzeugungstäter ist überschaubarBild: Sterbehilfedebatte - Der Kreis der ethischen Überzeugungstäter ist überschaubar
Sterbehilfedebatte - Der Kreis der ethischen Überzeugungstäter ist überschaubar
Es scheint an der Zeit, in einer hoch emotionalisierten Debatte „Ross und Reiter“ zu benennen, die sich fortwährend um den „Lebensschutz“ scheinbar verdienstbar gemacht haben und unbeirrt auf ihrer selbst auferlegten Mission fortschreiten. Einige politisch Verantwortlichen sind gewillt, die „Sterbehilfe“ gesetzlich zu regeln und wie es scheint, besteht das Ziel in einer strikten Verbotsregelung. Auffällig ist, dass es sich um eine handverlesene Schar von Ethiker, Ärztefunktionären, freilich auch Theologen und Mediziner handelt, bei denen ber…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: OLG Jena - Beweislast bei Lagerungsschäden während einer OperationBild: OLG Jena - Beweislast bei Lagerungsschäden während einer Operation
OLG Jena - Beweislast bei Lagerungsschäden während einer Operation
Mit Urteil v. 28.03.07 (4 U 1030/04) hat das OLG Jena zur Beweislast des Patienten bei Lagerungsschäden während einer Operation entschieden und folgende Leitsätze hierzu formuliert: • Grundsätzlich ist es Sache des Patienten, einen Behandlungsfehler des Arztes sowie dessen Ursächlichkeit für den aufgetretenen Gesundheitsschaden darzulegen und zu beweisen. …
Nur ein grober ärztlicher Diagnosefehler führt zur Beweislastumkehr
Nur ein grober ärztlicher Diagnosefehler führt zur Beweislastumkehr
… Tumor nicht erkennen, der in dieser Lokalisation nur äußerst selten vorkommt. In einem solchen Fall ist lediglich von einem „Aufmerksamkeitsfehler“ auszugehen, der keine Umkehr der Beweislast zugunsten des Patienten zur Folge hat. Daher muss der Patient beweisen, dass die Schäden, die er erlitten hat, auf der fehlerhaften Diagnose des Arztes beruhen.“ …
Bild: Hygienemängel in der Arztpraxis – SpritzenabszessBild: Hygienemängel in der Arztpraxis – Spritzenabszess
Hygienemängel in der Arztpraxis – Spritzenabszess
Mit Urteil v. 20.03.07 (Az. VI ZR 158/06) hat der BGH zur Darlegungs- und Beweislast des Arztes nach den Grundsätzen voll beherrschbarer Risiken bei einem Spritzenabszess des Patienten infolge einer Infektion durch eine als Keimträger feststehende Arzthelferin Stellung bezogen. Kurze Anmerkung (L. Barth): Mit der vorliegenden Entscheidung führt der …
Schmerzensgeld für Folgen des Zweiteingriffs
Schmerzensgeld für Folgen des Zweiteingriffs
… Behandlern häufig vorgebracht, dass es auch dann zu dem Schaden gekommen wäre, wenn sie fehlerfrei gehandelt hätten. Dafür so der BGH trifft aber den Arzt die Beweislast. Wenn, wie im entschiedenen Fall es sich dem Grunde nach um die Weiterbehandlung des ursprünglichen Leidens handelt, wird der Ursachenzusammenhang nicht durchbrochen, sodass der erst …
Bild: Ein Arzt als Gerichtsgutachter haftet nicht für verkannte ErkrankungBild: Ein Arzt als Gerichtsgutachter haftet nicht für verkannte Erkrankung
Ein Arzt als Gerichtsgutachter haftet nicht für verkannte Erkrankung
… dafür haftet, wenn er eine schwere Erkrankung entdeckt aber nicht weitergibt oder diese Erkrankung aus seinem Fachgebiet nicht erkennt. Die Richter stellten zunächst fest, dass eine Haftung des Arztes aus einem ärztlichen Behandlungsvertrag nicht in Betracht kommt, da der Arzt den Kläger lediglich im Rahmen einer Begutachtung für das Gericht untersucht …
Bedeutung grober Behandlungsfehler im Arzthaftungsprozess
Bedeutung grober Behandlungsfehler im Arzthaftungsprozess
Im Arzthaftungsprozess muss der Patient ein Fehlverhalten des Arztes nachweisen. Grobe Behandlungsfehler können jedoch zu einer Beweislastumkehr führen. Im Arzthaftungsprozess muss der Patient ein Fehlverhalten des Arztes nachweisen. Ihn trifft die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines Behandlungsfehlers, den Eintritt eines Gesundheitsschadens …
Bild: Beweiserleichterungen im Arzthaftungsrecht: Aufklärungsrüge und DokumentationsversäumnisseBild: Beweiserleichterungen im Arzthaftungsrecht: Aufklärungsrüge und Dokumentationsversäumnisse
Beweiserleichterungen im Arzthaftungsrecht: Aufklärungsrüge und Dokumentationsversäumnisse
… zu machen, wird er feststellen, dass er bei der Durchsetzung dieser Ansprüche in der Regel auf massive Schwierigkeiten stößt. Dem Geschädigten obliegt nämlich die volle Beweislast, d.h. er muss den Beweis dafür erbringen, dass dem Arzt bei seiner Behandlung ein Fehler unterlaufen und dass dieser Fehler verantwortlich für die gesundheitliche Schädigung …
Bild: Schmerzensgeld nach Zahnarztbehandlung, weil Schmerzen nach dem Eingriff nicht hinreichend behandelt wurdenBild: Schmerzensgeld nach Zahnarztbehandlung, weil Schmerzen nach dem Eingriff nicht hinreichend behandelt wurden
Schmerzensgeld nach Zahnarztbehandlung, weil Schmerzen nach dem Eingriff nicht hinreichend behandelt wurden
… eine neue Röntgenkontrolle abgeklärt werden. Da diese Diagnosemaßnahme fehlerhaft nicht durchgeführt worden war, gingen die Richter des Senats sogar von einer Umkehr der Beweislast aus. Ohne die durch das Gericht angenommene Beweiserleichterung zugunsten der Patientin hätte sie nicht nachweisen können, dass die Zähne bei fachgerechter und rechtzeitiger …
Bild: Hinweisbeschluss des LG München I zum Thema der Verjährung bei Swap-GeschäftenBild: Hinweisbeschluss des LG München I zum Thema der Verjährung bei Swap-Geschäften
Hinweisbeschluss des LG München I zum Thema der Verjährung bei Swap-Geschäften
… bezüglich der Nichtaufklärung über relevante Tatsachen mit Vorsatz gehandelt hat. Vielmehr ist es nach vorläufiger Ansicht des zuständigen Gerichts die Beklagte, die die Darlegungs- und Beweislast dafür trägt, dass sie hinsichtlich der Falschberatung nicht vorsätzlich handelte. Dies ergibt sich laut BGH XI. Zivilsenats vom 12.5.2009 - XI ZR 586/07 aus …
Bundesgerichtshof zur Haftung beim EC-Kartenbetrug
Bundesgerichtshof zur Haftung beim EC-Kartenbetrug
… Sicherheitsmerkmalen der Bezahlkarte vor. In nicht gerade wenigen Fällen weißt der Bankkunde diesen Vorwurf entschieden zurück. In solchen Streitfällen treffen Gerichte oftmals eine sogenannte Beweislastentscheidung, d. h. es wird gefragt, wem die Beweislast dafür obliegt, darzulegen, ob der Kunde die PIN auf der Karte notiert hat oder nicht. Normalerweise …
Sie lesen gerade: Die Haftung des Arztes und die Beweislast