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Mercedes-Fahrer die schon lange vermuten ein abgasmanipuliertes Fahrzeug von Daimler erworben zu haben, können sich nun auf eine bahnbrechende Entscheidung des Bundesgerichtshofes freuen.
Chancen auf Schadensersatz sind dadurch deutlich gestiegen.
Der Beschluss des BGH vom 28.01.2020 - VIII ZR 57/19 – führt nämlich zu einer außerordentlich wichtigen Beweiserleichterung für den Kläger und damit auch zu einer höheren Chance auf Schadenersatz.
Der BGH hat entschieden, dass die unteren Tatgerichte auch für diejenigen Fahrzeuge ein Sachverständigengutachten einholen müssen, die nicht ausdrücklich von einer Rückrufaktion des Kraftfahrtbundesamt (KBA) betroffen sind.
In dem vom BGH entschiedenen Fall, hatten nämlich das Landgericht Verden und das Oberlandesgericht Celle dem Angebot auf Einholung eines Gutachtens nicht entsprochen und dieses Beweisangebot zurückgewiesen.
Der BGH hat nun klargestellt, dass dieses rechtsfehlerhaft war.
Der verfassungsrechtlich garantierte Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör sei verletzt worden, so der BGH.
Dieser Beschluss des BGH bedeutet im Endeffekt, dass mehr Dieselfahrer, auch ohne Vorlage eines Rückrufbescheides des Kraftfahrt-Bundesamtes, Schadensersatzklagen gegen Daimler einreichen können.
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Mercedes-Fahrer sollten sich nun anwaltlichen Rat suchen, um ihre rechtlichen Möglichkeiten voll ausschöpfen zu können.
Softwareupdate aufspielen?
Viele verunsicherte Daimler-Fahrer fragen Rechtsanwalt Eser weiter danach, ob sie das Softwareupdate aufspielen lassen sollten.
Herr Eser empfiehlt dieses grundsätzlich nicht, da dieses mit erheblichen rechtlichen und finanziellen Nachteilen verbunden ist.
Die angedrohte Stilllegung des Fahrzeuges ist ohnehin nicht zeitnah zu erwarten, allenfalls nach Ablauf von 18 Monaten. Vor diesem Hintergrund besteht auch keine Eile.
Der BGH-Beschluss zeigt noch einmal, dass Einzelklagen sich immer mehr lohnen.
Aufgrund der bestehenden Rückrufaktion sollten betroffene Kunden von Daimler ernsthaft Schadensersatzansprüche auf Rückabwicklung prüfen lassen.
Wenn Ihr Fahrzeug über eine illegale Abschalteinrichtung verfügt, dann steht Ihnen daher Schadensersatz zu.
Das ist immer dann der Fall, wenn es für Ihr Modell einen offiziellen, wie hier, Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt gibt, bei dem mit Hilfe eines Software Updates die illegale Abschalteinrichtung entfernt werden soll.
Bei einer erfolgreichen Schadensersatzklage geben Sie das Fahrzeug an den Hersteller zurück und erhalten dafür den Kaufpreis erstattet.
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