(openPR) Auch für den Mercedes ML 350 BlueTEC 4MATIC bietet Daimler nun ein Software- Update an.
Es handelt sich um den Motor OM642 mit der Abgasnorm Euro 6b.
Es sollen bis zu 24.000 Fahrzeuge in Deutschland betroffen sein.
Es handelt sich insoweit um ein sog. Pflichtupdate. Wie Daimler selbst in seinem Anschreiben an die betroffenen Kunden bestätigt, droht bei einer Nichtteilnahme die behördliche Stilllegung.
Rechtliche Handlungsmöglichkeiten?
Nach Auffassung von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser steht mit dem neuerlichen Softwareupdate fest, dass Daimler weitere 10.000 Modelle manipuliert und sich so schadensersatzpflichtig gemacht hat.
Insoweit hat gerade das Heimatgericht von Daimler, auch Sitz der Kanzlei Eser Rechtsanwälte, dass Landgericht Stuttgart, Mercedes-Benz bzw. Daimler bereits mehrfach zu Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte insoweit bereits am 22.02.2019 klargestellt, dass eine illegale Abschalteinrichtung einen Sachmangel ein darstellt.
Aufgrund der neuerlichen Rückrufaktion sollten betroffene Kunden von Daimler ernsthaft Schadensersatzansprüche auf Rückabwicklung prüfen lassen.
Wenn Ihr Fahrzeug über eine illegale Abschalteinrichtung verfügt, dann steht Ihnen daher Schadensersatz zu.
https://www.eser-law.de/mercedes-abgasskandal
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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser aus Stuttgart, vertritt mit seinem Team bundesweit über hunderte Daimler- Besitzer außergerichtlich und gerichtlich vertritt.
Die Kanzlei Eser verfügt seit fast 15 Jahren Erfahrung im Verbraucherrecht und im Umgang mit Rechtschutzversicherern. Für die betroffenen Dieselfahrer werden auch die Deckungsanfragen bei den Rechtschutzversicherern gestellt. Zahlreiche Geschädigte konnten so bereits Deckungsschutz erhalten.










